Yvonne Arras ·In daß Ehrwürdig gottshauß Gnadenthal zue Stetten, Bey Hechingen gethan Die neuere Literatur kennt das Problem von derartigen Verallgemeinerungen durch mittel­alterliche Historiographen durchaus. Und so werden auch im speziellen Fall von Altburg weniger im Zustand der Klause selbst die Gründe für ihre Regulierung zu suchen sein als vielmehr in dem unbedingten Wunsch des Landesherrn, der sich aus einer gewissen Über­zeugung speiste, dies tun zu müssen, und den eine päpstliche Bulle von 1459 legitimierte. Diese so genannteReformbulle galt nach dem Historiker Dieter Stievermann, der die Forschung zuerst darauf aufmerksam gemacht und sich mit ihr ausführlich beschäftigt hat, für sämtliche klösterliche Niederlassungen ihres Herrschaftsbereiches. 15 Stievermann ist sich sicher, wie er in dem soeben zitierten Aufsatz auf S. 84 schreibt,daß in Württem­berg im 15. Jahrhundert alle Frauenklöster im engeren Sinne ohne Ausnahme reformiert wur­den. Heutiger Zustand der Martinskirche, aufgenommen von Nordwesten Schwestern oder Ähnliches geben könnten. So kennen wir den tatsächlichen Anlass nicht, der ausschlaggebend dafür war, dass die Klause durch Abt Bernhard von Gernsbach zwischen 1462 und 1480 aufgelöst wurde, beziehungs­weise die Inklusen durch regulierte Terzia­rinnen ersetzt wurden wie bereits dargelegt, berichtet Trithemius hierüber. Wenn auch die Literatur aus der Tatsache, dass Trithemius behauptet, dieBegutten(wie er sich aus­drückt) hätten einenunkeuschen Lebenswan­del geführt, schlussfolgert, das Nonnenhaus sei aufgrund vonEntartung(wie Eduard Paulus es formulierte) geschlossen worden, so handelt es sich bei derlei Aussagen doch vielfach um Topoi, das heißt um Gemeinplätze, derer sich Ordensleute wie Trithemius, die sich der stren­gen Regelobservanz ganz besonders verpflichtet fühlten, häufig bedienten. Ob solche Aussagen im Einzelfall zutreffend sind, ist eine andere Frage. Dazu kommt, dass gerade die Dritt-Ordensregel, die sonst auchMunio-Regel genannt wird nach dem Ordensgeneral Munio von Zamora, der diese Regel Ende des 13. Jahrhunderts ursprünglich ausgearbeitet hatte im Kontext der Reform Verbreitung fand. Nicht alleine deshalb, weil die wohl berühmteste Heilige des Ordens, Katharina von Siena(1347-1380) ihr angehörte, sondern weil sie hierzulande nach dem Konstanzer Konzil durch den Ordensrefor­mer Peter von Gegenbach erst populär wurde, nachdem sich sonst die Zahl der regulierten Dritt-Ordenskonvente in überschaubaren Gren­zen hielt. Gegenbach war Lektor im Dominika­nerkloster in Freiburg im Breisgau und für die süddeutschen Inklusen gewissermaßen zustän­dig. Die Umwandlung der Klause in eine regulierte Terziarinnen-Gemeinschaft ist also im Zusam­menhang mit den württembergischen Klosterre­formen zu betrachten; jenem Phänomen, dem sich 1478 auch das Kloster Maria-Reuthin ergeben musste. Für dessen Reform wurde im Übrigen ebenfalls Abt Bernhard von Gernsbach 181