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Hydrographie. Thätigkeit des hydrographischen Bureaus.
Wie in den zwei Yerwaltungsberichten für die Jahre 1891/93 und 1893/95 mitgeteilt wurde, ist die Aufhebung der Flösserei auf dem Neckar und seinen Grundbächen (Glatt, Lauter und Heimbach) von Kottweil bis zur Einmündung der Enz bei Besigheim in Aussicht genommen. Zu diesem Zweck hat sich, wie erwähnt, die Strassen- und Wasserbauverwaltung im Jahre 1894 an die Königl. Preussische Regierung in Sigmaringen mit dem Ersuchen gewandt, die gleiche Mass- regel auch für den 8,750 km langen Teil des Neckars und die Glatt im dortigen Regierungsbezirk anzuordnen.
. Die Angelegenheit wurde seitens der Königl. Preussischen Ministerien der öffentlichen Arbeiten, der Justiz und der auswärtigen Angelegenheiten einer Prüfung unterzogen. Zufolge der Antwort der Preussischen Regierung in Sigmaringen vom 20. Juni 1896 wurde von diesen Ministerien der Abschluss eines förmlichen Staatsvertrags, der durch den Landtag zu genehmigen und als Gesetz zu veröffentlichen wäre, für erforderlich erachtet, weil die Beseitigung des am Neckar bestehenden Gemeingebrauchs zu Flössereizwecken eine Abänderung des in Hohenzollern geltenden Privatrechts in sich schliesse.
Es wurde daher der Weg kommissarischer Erörterung zwischen den beiden Regierungen betreten. In einer am 14. Januar 1897 in Sigmaringen stattgehabten Verhandlung wurde von preussischer Seite die Erklärung abgegeben, dass grundsätzliche Bedenken gegen die Aufhebung der Flösserei auf dem Neckar und seinen Grundbächen (Glatt, Lauter und Heimbach) nicht bestehen, sofern gleichzeitig dafür Sorge getragen werde, die durch den Wegfall der Flossstrassen in Mitleidenschaft gezogenen preussischen Beteiligten so viel als möglich vor Nachteilen zu bewahren. In dieser Beziehung komme neben einer dem Bedürfnis anzupassenden Erweiterung der Holzverlade- einrichtungen auf der Einbahnstation Neckarhausen in Betracht, für die künftig auf dem Landweg zu bewirkende Abfuhr der Walderzeugnisse des Glattthals den Zugang zur Eisenbahn durch Erstellung einer neuen Strasse vom Dorfe Glatt zum Bahnhof Neckarhausen unter Ueberbrückung des Neckars zu erleichtern. An den Kosten dieses Strassenbaus müsste Württemberg nach Mass- gabe seines stärkeren Interesses den grossem Teil übernehmen.
Infolge des Ergebnisses dieser Verhandlung wurde die Ministerialabteilung für den Strassen- und Wasserbau durch Ministerialerlass vom 5. Februar 1897 angewiesen, die auf die Flösserei Bezug habenden Verhältnisse auf dem württembergischen Teil der Glatt samt Lauter und Heimbach und auf der Neckarstrecke, vom Austritt des Flusses aus den Hohenzollernschen Landen bis zum Einfluss der Enz, soweit dies nicht schon bisher geschehen, in dem für den gedachten Zweck erforderlichen Umfang zu erniitteln und mit den Werksbesitzern wegen Leistung von Beiträgen zu den aus Anlass der Aufhebung der Flösserei erwachsenden Kosten zu verhandeln. Die Ergebnisse dieser Erhebungen werden in einem späteren Verwaltungsbericht bekannt gegeben werden.
Der Aufwand der Flussbauverwaltung für Flossaufsicht und für Unterhaltung der Neckarflossstrasse und ihrer Zubehörden betrug im Jahre 1895/96 11 200 M., im Jahre 1896/97 7400 M., gemittelt 9300 M.
Der Flossverkehr betrug auf der Neckarstrecke zwischen Stuttgart und Besigheim im Jahr 1895 ,1 Floss, im Jahr 1896 7 Flösse und oberhalb Berg-Stuttgart 24 bezw. 20, im Mittel der beiden Jahre 22 Flösse, so dass sich der auf 1 Floss umgerechnete staatliche Unterhaltungsaufwand für diese beiden Jahre auf 423 M. berechnet.
Auf eine Anfrage des Königl. Württembergischen Ministeriums des Innern vom 29. April 1895 erklärte sich das Grossh. Badische Ministerium des Innern mit Zuschrift vom 6. September 1895 bereit, die Beobachtungen, Messungen und Untersuchungen über das Versinken der Donau bei Immendingen und Möhringen nach einem von den beiden Oberbehörden für den Wasser- und Strassenbau im gegenseitigen Benehmen aufzustellenden Programmentwurf im Frühjahr 1896 wieder aufzunehmen, da Grund zu der Annahme vorhanden sei, dass der Mangel an technischen Kräften in Baden bis zu jener Zeit gehoben sein werde (vgl. Verwaltungsbericht 1893/95 S. 5). Der gemeinschaftliche Zusammentritt von Vertretern der beiden Verwaltungen zum Zweck einer Augenscheinnahme und der Beratung des von dem hydrographischen Bureau gefertigten Programmentwurfs war bereits auf die Tage vom 23./25. März 1896 festgestellt, als die im badischen Schwarzwald am 9./10. März eingetretenen Hochwasser, sowie einige andere Nebenumstände, die Grossh. Badische .Oberdirektion des Wasser- und Strassenbaues veranlassten, die Ministerial- abteilung um eine nochmalige Verschiebung des Termins der Programmberatung zu ersuchen. Mit