Hydrographie. Thätigkeit des hydrographischen Bureaus.
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vollständige Beschreibung einzelner Flussgebiete und zwar des Neckars und der Donau aufgenommen wurde, sowie die Anfertigung der Zeichnungen für 70 Beilagen zu diesem Berichte und deren Richtigstellung vor der Vervielfältigung bildete während der ersten Hälfte des Jahres 1896 die Hauptaufgabe des Bureaus.
In der zweiten Hälfte dieses Jahrganges wurden von dem Bureau das 185 km lange Längenprofil des Kochers vom Ursprung bis zur Mündung in den Neckar, sowie die sämtlichen Brückenprofile und eine Anzahl anderer charakteristischer Flussquerprofile aufgenommen und, soweit es die vorgeschrittene Jahreszeit erlaubte, Wassermessungen am Kocher und an der Jagst vorgenommen.
Die bedeutenden Hochwasser der beiden Jahrgänge 1895 und 1896 gaben der Ministerial- abteilung Veranlassung, die Strassenbauinspektionen zu beauftragen, an hiezu geeigneten Punkten die Wasserstandshöhen nach Vorgängen mit Datumangabe durch Anbringung von Hochwassermarken dauernd festzulegen und solche an Brücken, wenn möglich an einem obern und dem entsprechenden unteren Brückenflügel, anzubringen. Die Höhenlage dieser Marken über Normal-Null (N. N.) wurde von dem hydrographischen Bureau am Neckar, der Donau, Enz, Nagold, Kocher, Jagst und Murg bestimmt und in den Längenprofilen dieser Flüsse nachgetragen.
Die Untersuchung der Frage der Aufhebung der Flösserei auf der Enz und Nagold wurde weiter gefördert. Auf Grund der gemachten Erhebungen (vgl. den Verwaltungsbericht für 1893/95 S. 3) gelangte das Königl. Ministerium des Innern, in Uebereinstimmung mit dem Königl. Finanzministerium zu der Ueberzeugung, dass der Zeitpunkt für die Aufhebung der Flösserei auf Enz und Nagold noch nicht gekommen sei, dass aber Massnahmen einzuleiten seien, durch welche, ohne den berechtigten Interessen der Waldbesitzer und Flösser zu nahe zu treten, eine allmähliche Verminderung des Umfangs der Flösserei zu Anbahnung ihrer Aufhebung bewirkt werden könne.
Zur Beratung dieser Massnahmen wurden in den Monaten Februar, März und April des Jahres 1896 in den verschiedenen Flussgebietsteilen mündliche Verhandlungen mit den Interessenten veranstaltet und dabei den Beteiligten Gelegenheit gegeben, ihre Auffassungen und Wünsche bezüglich der weiteren Vorbereitung und Erleichterung der Aufhebung der Flösserei auszusprechen. Hiebei wurde übereinstimmend festgestellt, dass die sofortige Aufhebung der Flösserei auf der Enz und Nagold unthunlich, aber eine Verschärfung der Flossaufsicht auf der obern Nagold notwendig sei. Demzufolge wurde mit Genehmigung des Königl. Ministeriums des Innern vom 19. Mai 1896 in Altensteig und vom 4. März 1897 in Calw je eine Flossaufseherstelle errichtet. Eine Einigung über die Einschränkung der Oblastbeförderung, die Einführung von Flosstagen, bezw. Flosswochen, sowie über eine Reihe anderer in Betracht kommender Punkte konnte jedoch nicht erzielt werden.
Zur weitern Erörterung der strittigen Punkte veranlasste das Königl. Ministerium des Innern eine nochmalige Versammlung von Vertretern der verschiedenen Interessengruppen, welche am 10. Mai 1897 in Calw stattfaud. Auf Grund des Ergebnisses der gepflogenen Erörterungen wurde, da sich insoweit ein Entgegenkommen gegen die Wasserwerksbesitzer als möglich erwies, durch Verfügung des Königl. Ministeriums des Innern vom 31. Mai 1897, mit Wirkung vom 15. Juni 1897 ab bis auf weiteres auf der Enz und Nagold die Oblastbeförderung dahin eingeschränkt, dass Gestöre, welche aus Stämmen mit einem mittleren Durchmesser von mehr als 45 cm bestehen oder auch nur einzelne Stämme von solcher Stärke enthalten, mit Oblast überhaupt nicht beladen werden dürfen; zugleich wurde ferner auf der Nagold zwischen Altensteig und Calw für die Zeit vom 16. Juli bis 30. September als Fahrtage der Dienstag, Donnerstag, Samstag und Sonntag und für die übrige Flosszeit vom 1. März bis 15. Juli und vom 1. Oktober bis 11. November 4 zusammenhängende Fahrtage von Donnerstag bis Sonntag eingeführt.
Von einer ursprünglich geplanten, von Württemberg und Baden gemeinschaftlich zu veranstaltenden Drucklegung und Veröffentlichung der Denkschriften über die Aufhebung der Flösserei (vgl. den Verwaltungsbericht für 1893/95 S. 31) musste Abstand genommen werden, nachdem die Grossh. Badische Regierung erklärt hatte, an dem Gegenstand überhaupt nur dann Interesse zu haben, wenn das Aufhören der Enz-Nagoldflösserei einigermassen sicher in naher Aussicht stehe. Dagegen gestattete das Grossh. Badische Ministerium bereitwilligst die Verwertung der auf das Grossh. Badische Staatsgebiet sich erstreckenden Aufnahmeergebnisse zu der in dem vorliegenden Berichte (S. 7 u. ff.) enthaltenen Beschreibung der hydrographischen Verhältnisse der Enz und Nagold und der auf diesen Flüssen betriebenen Flösserei.