Consulenten Hetzers in Stuttgart berufen, sofort eine Scriptur uns vorgelegt und bemerkt hat, daß in dieser Scriptur sein leztcr Wille und seine väterliche lezte Wil­lens-Verordnung unter seinen Kindern enthalten feie, und wir daher Zeugen der Solennisirung sein möchten.

Wir haben nun diesem Ersuchen zu entsprechen, um so weniger Anstand gefunden, als Herr Dbrtcnbach auf unsere Anfrage uns versichert hat, daß zu dieser Dispo­sition er auf keine Weise verleitet oder überredet worden, sie vielmehr sein freier Wille feie und wollen hiemit weiter bezeugen, daß in unserer Gegenwart derselbe sich eigenhändig mit dem darinn enthaltenen Beisaz unter­zeichnet habe, und solches alles in ununterbrochener Hand­lung vorgegangen feie.

Stuttgart den 29- July IglZ.

(I.. 8) D. Leibmedicus vr. Aug. Ehr. v. Reuß, R. d. K. C. V. O.

(l.. 8,) 1. .Th. Holzmann, Großherzoglich Baa-

den'scher Kreis - Direktor mit ent­lehntem Petlschafk.

(I.. 8.) D. Consulent l)r. Fetzer, als Concipist und Verfasser des Testaments und Instruments.

Die Nichtigkeit der vorstehenden Abschrift bezeugt, unter Vordruckung des AmkS - Sigills

Calw am 20stet> Septbr. 1Ü19.

Oberamts Nichter Sigel.