Leonid Kanter · Das erste Jahr der französischen Besatzung im Landkreis Calw Der neue Gouverneur des Landkreises Hubert Frénot übernahm mit seinem Amtsan­tritt als Gouverneur Ende August 1945 die Geschicke des Kreises Calw. 14 Er war der Nach­folger des Kommandanten Boulanger. Betrach­tet man seine Biographie, so ist es nicht verwun­derlich, dass Frénot einen Gouverneursposten im besetzten Deutschland erhielt. Er wurde am 16. April 1897 in Wien als Hubert Freund geboren 15 und studierte in Heidelberg. Damit erwies sich Frénot als ausgezeichneter Kenner der deutschen Sprache und Kultur. 16 Dieser Umstand machte ihn zu einer perfekten Beset­zung, da der Gouverneur für die Kreisbevölke­rung zuständig war. Der Landrat erfüllte hier eine wichtige Aufgabe: als Mittler zwischen dem Gouverneur und der Bevölkerung war er stets bemüht eine fruchtbare Beziehung aufzubauen und beizubehalten. 17 Den schwierigen Posten des Landrates übernahm der Calwer Fabrikant Emil Wagner am 6. September 1945 durch eine Verfügung der französischen Militärregierung. 18 Bereits eine Woche vor seinem Amtsantritt stellte Frénot die obligatorische Frage nach der Parteizugehörigkeit Wagners zur NSDAP. 19 Nachdem Wagner verneint hatte, bat ihn Frénot, Vorkehrungen bezüglich seiner neuen Aufgabe als Landrat zu treffen. 20 Aus den Bespre­chungsnotizen wird ersichtlich, dass sich Wagner und Frénot beinahe täglich zum persönlichen Gespräch trafen und somit vor allem politisch eng miteinander arbeiteten. 21 Der Aufgabenbereich des Landrates Die Fülle der Aufgaben war groß. Dies wird veranschaulicht durch eine Grafik mit dem Titel Geschäftsbereich des Landrates, welche ver­mutlich von Wagner persönlich erstellt wurde und die Geschäftsbereiche des Landrats aufführt. Mit unterschiedlichen Farben trennte Wagner verschiedene Bereichszuständigkeiten voneinan­der ab. Am nächsten beim Landrat angesiedelt ist in der Grafik der Kasten, der dasAusführen von Befehlen symbolisiert. Hier handelt es sich um die Befehle des Staatssekretariats, der Regi­onalregierung und des Kreisgouvernements. Unter der Verwaltung des Landrates standen dem zufolge die Staatsverwaltung inklusive des Kriegsschädenamtes, die Kreissparkasse und das Rote Kreuz. In erster wird darunter die Umset­zung von, zum Beispiel des Alliierten Kontroll­rats oder der Zonenverwaltung, zu verstehen sein. Zum Geschäftsbereich des Landrates Organigramm der Ver­waltungsbehörden in der unmittelbaren Nach­kriegszeit. Der Entwurf dürfte auf Landrat Emil Wagner zurückgehen. 65