Dieser Galgen stand am Hang links der Nagold vor derEinmündung des Köllbachs, etwas oberhalb der Stelle,wo sich heute ein kleiner Brunnen befindet und dieStraße nach Berneck/Wart von der Bundesstraße abbiegt. Hier überquerte einst die Straße Nagold-Altensteigdorf-Gernsbach, von Walddorf herkommend, dieNagold, um dann wohl nahezu senkrecht den Waldhanghinauf nach Altensteigdorf weiterzuführen. Erst um 1810müsste der Galgen dann abgebrochen worden sein.16Bereits um 1520 wurde in dem sogenannten gültlingischen Vogt- und Befehlsbuch die genaue räumlicheAusdehnung des zum Bernecker Schloss gehörendenZwing- und Bannbezirks festgehalten, der in etwa diedrei Markungen Berneck, Überberg und Gaugenwaldumspannte.17Durch diese Hochgerichtsbarkeit war derjeweilige Herr von Berneck in der Lage, seine„Unterrichter und Amtleute“ mit der„Ergreifung, Gefangensetzung,peinlichen Befragung, Bestrafung und Hinrichtung vonÜbeltätern und Verleumdeten, die in den beschriebenenBannbezirk kommen, nach der Halsgerichtsordnung desReichs zu beauftragen“ – so die Kurzzusammenfassungdes oben erwähnten Vertrags von 1559.Neben diesen interessanten Details zur Rechtspflege im16. Jahrhundert ist hier der Umstand von äußersterWichtigkeit, dass die Herren von Gültlingen diesenRechtstitel als direktes Reichslehen besaßen, währendder übrige Besitz in Berneck und Überberg – nicht derin Gaugenwald – als gräfliches Lehen zunächst von denHohenberger Grafen, dann von den rheinischen Pfalzgrafen und schließlich ab 1440 von den Württembergernempfangen wurde. Zwar fehlt eine frühere Erwähnungdes Bernecker Hochgerichts aus dem 15. oder gar 14.Siegel des Hans’ von Gültlingen von der Urkunde von 1352, mit derHans und Gumpold von Gültlingen die Burg Berneck für Württemberg öffneten(Quelle HStAS A602/ 6005- mit freundlicher Genehmigung vom Hauptstaatsarchiv Stuttgart).Jahrhundert, aber die These, dass dieser Blutbann im14. Jahrhundert von den Herren von Berneck an dieHerren von Gültlingen übergegangen war, dürfte sicherlich nicht fehlgehen.Das bedeutet, dass die Herren von Berneck im 13./14.Jahrhundert hier in diesem Teil des oberen Nagoldtalsdie hohen Gerichtsrechte unmittelbar vom deutschenBild 2: Unterhalb der Bernecker Stadtkirche stand im Mittelalter die untere Burg("untere Feste") Foto: Dietmar Waidelich13