Dieser Galgen stand am Hang links der Nagold vor der Einmündung des Köllbachs, etwas oberhalb der Stelle, wo sich heute ein kleiner Brunnen befindet und die Straße nach Berneck/Wart von der Bundesstraße ab­biegt. Hier überquerte einst die Straße Nagold-Alten­steigdorf-Gernsbach, von Walddorf herkommend, die Nagold, um dann wohl nahezu senkrecht den Waldhang hinauf nach Altensteigdorf weiterzuführen. Erst um 1810 müsste der Galgen dann abgebrochen worden sein. 16 Bereits um 1520 wurde in dem sogenannten gültlin­gischen Vogt- und Befehlsbuch die genaue räumliche Ausdehnung des zum Bernecker Schloss gehörenden Zwing- und Bannbezirks festgehalten, der in etwa die drei Markungen Berneck, Überberg und Gaugenwald umspannte. 17 Durch diese Hochgerichtsbarkeit war der jeweilige Herr von Berneck in der Lage, seineUnterrich­ter und Amtleute mit derErgreifung, Gefangensetzung, peinlichen Befragung, Bestrafung und Hinrichtung von Übeltätern und Verleumdeten, die in den beschriebenen Bannbezirk kommen, nach der Halsgerichtsordnung des Reichs zu beauftragen so die Kurzzusammenfassung des oben erwähnten Vertrags von 1559. Neben diesen interessanten Details zur Rechtspflege im 16. Jahrhundert ist hier der Umstand von äußerster Wichtigkeit, dass die Herren von Gültlingen diesen Rechtstitel als direktes Reichslehen besaßen, während der übrige Besitz in Berneck und Überberg nicht der in Gaugenwald als gräfliches Lehen zunächst von den Hohenberger Grafen, dann von den rheinischen Pfalz­grafen und schließlich ab 1440 von den Württembergern empfangen wurde. Zwar fehlt eine frühere Erwähnung des Bernecker Hochgerichts aus dem 15. oder gar 14. Siegel des Hans von Gültlingen von der Urkunde von 1352, mit der Hans und Gumpold von Gültlingen die Burg Berneck für Württem­berg öffneten(Quelle HStAS A602/ 6005- mit freundlicher Geneh­migung vom Hauptstaatsarchiv Stuttgart). Jahrhundert, aber die These, dass dieser Blutbann im 14. Jahrhundert von den Herren von Berneck an die Herren von Gültlingen übergegangen war, dürfte sicher­lich nicht fehlgehen. Das bedeutet, dass die Herren von Berneck im 13./14. Jahrhundert hier in diesem Teil des oberen Nagoldtals die hohen Gerichtsrechte unmittelbar vom deutschen Bild 2: Unterhalb der Bernecker Stadtkirche stand im Mittelalter die untere Burg("untere Feste") Foto: Dietmar Waidelich 13