auf der Ebene der Grafen und Herzöge im späten Mittel­alter, etwa ab 1250, fort. Im Osten des Deutschen Reichs entstanden großeRittergüter, z.B. mit 5.000 Morgen. Ritter/Vasallen waren die Kämpfer der Herr­schenden(vgl. dazu auch meine Ausführungen zur Entleihung von Sägemühlen bzw. Grund und Boden insbesondere durch Ritter und andere Adelige inEinst & Heute Nr. 18, Seiten 14 und 15). Kehren wir zu unserem oben beschriebenenfreien Bauern zurück, der zumunfreien wurde und alsHin­tersasse hörig war. Wir nehmen an, dass er, um der Wehrpflicht zu entgehen, beimGrundherrn Kloster St. GeorgenUnterschlupf gefunden hat. Die Felder des Bauern und seineKate lagen in Aichhalden(vgl. dazu Hansmartin Ungericht inEinst& Heute Heft 18, Seite 32 und 33). Wir schreiben das Jahr 1555. Nach dem Augsburger Religionsfrieden jenes Jahres wurden ein Gebiet und seine Bewohner protestantisch, wenn der Landesherr diesen Glauben angenommen hatte. Dies war bei den Herzögen von Württemberg der Fall. Folglich sind diese Herrscher Grundherren der Felder des Klosters St. Georgen in Aichhalden geworden. Ferner ging die Leibeigenschaft unseresunfreien Bauern auf die Landesherren in Stuttgart über, vertreten durch die Vögte in den Oberämtern. Aichhalden gehörte schon immer zum damaligen württembergischen Oberamt Calw. Dem unfreien Bauern, wie vorstehend beschrieben, ist es möglich gewesen, von seinem Grund-/Landesherrn weiteren Grund und Boden zuentleihen und diesen zusammen mit seinem ursprünglichen Besitz zu bewirt­schaften. DemUnfreien ist es dagegen nicht möglich gewesen, ein ganzes Gut zu entleihen. Die Entleihung erfolgte meist alsErblehen; dies be­deutet, dass im Falle des Todes desLehensnehmers dessen Nachkommen an seine Stelle treten konnten. einen Gulden pro hundert Pfund Heller. Beispiel: hinter­lassenes Vermögen des Leibeigenen 1.000 Pfund Heller, Erbschaftssteuer gleich 10 Gulden. Beim Tod einer Leib­eigenen ist keine zu zahlendeSteuer entstanden. Wegfall der Lehensgüter und Leibeigenschaften Anfang/Mitte des 19. Jahrhunderts sind in Württemberg die Lehensgüter, wie Höfe, Grund und Boden dergestalt abgelöst worden, dass sie freies Eigentum der Bauern wurden. Gleichzeitig wurde im gegenseitigen Einvernehmen die Auflösung sämtlicher Leibeigenschaften vereinbart, womit von den belasteten die vollständige Freiheit gewonnen wurde. Gründe: Die Leibeigenschaften wider­sprachen dem Menschenbild der Aufklärung, und die sich stetig weiter entwickelte gewerbliche Wirtschaft hatte großen Bedarf an Arbeitskräften wenn auch gesagt werden muss, dass bis weit nach dem 2. Weltkrieg die Arbeiterschaft um erträgliche Arbeitsbedingungen kämp­fen musste. Jedenfalls ist festzuhalten: im damaligen Oberamt Nagold war anfangs des 19. Jahrhunderts nur noch die Personal­und Realleibeigenschaft zu verzeichnen, während es in den Oberämtern Calw und Neuenbürg zusätzlich die Lokalleibeigenschaft gegeben hat. Ergebnis Die Landwirtschaft im Nördlichen Schwarzwald besteht ungefähr seit dem 3. Jahrhundert nach Christus. Seit damals bis heute ist auf diesem Gebiet eine große Verän­derung vor sich gegangen. In früheren Jahrhunderten, bis in den 2. Weltkrieg hinein, hat es die Landwirtschaft in Deutschland und Württemberg vermocht, die übrige Bevölkerung zu ernähren. Auch einfreier Bauer konnte weiteren Grund und Boden, ja sogar ein ganzes Gut, entleihen. War damit nicht der Verlust der Freiheit verbunden, aberFron­dienst zu leisten, nennt man diese Art von Leibeigen­schaft dieRealleibeigenschaft. Die Verleihungen von Grund und Boden, Gebäuden hörten ca. Mitte des 16. Jahrhunderts auf; von nun gab es nur Veräußerungen. Sowohl der unfreie als auch der freie Bauer hatten zusätzlich zu den Frondiensten Geldzinsen und Natural­leistungen, Lieferungen von Käse, Eiern, Hühnern und Gänsen an die Verleiher zu erbringen. Insoweit ist ein entgeltlicher Leihvertrag anzunehmen. Weitere Verpflichtungen dieser Leibeigenen DerLeibherr hatte Anspruch auf eineLeibsteuer. Diese betrug jährlich zwei Schillinge, gleich 24 Heller bei Männern; die Frauen hatten jährlich ein Huhn abzuliefern. Nachdem die Hungerjahre 1945 bis 1949 einigermaßen glimpflich überstanden worden sind, auch mit US-Hilfe, ist die Landwirtschaft ständig geschrumpft. Viele kleine Landwirtschaften, insbesondere im Nebenerwerb, aber auch größere Betriebe, wurden aufgegeben. Die Knechte und Mägde suchten sich Arbeit in der gewerblichen Wirt­schaft, vor allem im Gaststätten- und Handelsgewerbe und in der Industrie. Andererseits kauften oder pachte­ten die verbliebenen Landwirte viele aufgegebenen bewirtschafteten Flächen. Dazu kamen moderne Maschi­nen und hervorragende Düngemittel, sodass sich in der damaligen BRD, aber auch in vielen anderen europä­ischen Staaten, in Kanada und in den USA, eine Überpro­duktion von landwirtschaftlichen Produkten entwickelte. Die damalige EWG, später EG, heute EU, zahlte Schlacht­prämien, um die Erzeugung von Fleisch zu verringern. Auch wurde zuviel Milch produziert: Milchprämien waren die Folge. Manche Landwirte wurden zuLandschafts­pflegern. Anlässlich des Todes des Leibeigenen wurde einHaupt­Angesichts einer weiter wachsenden Weltbevölkerung, recht fällig, eine ArtErbschaftssteuer. Diese betrug heute bereits ca. sieben Milliarden, des in vielen Teilen 9