Fünfbronn im Mittelalter ­eine faszinierende Dorfgeschichte Dietmar Waidelich, Karlsruhe Wohl kaum ein anderes Dorf im oberen Nagoldtal bietet in seiner mittelalterlichen Geschichte derarlig interessante und ­in einem Fall ­sogar außerge­wöhnliche Begebenheiten wie Fünfbronn. Für die Geschichtsschreibung wird Fünfbronn erst ab 1284 fassbar, seine urkundliche Ersterwähnung lässt sich sogar erst auf 1303 datieren. Durch allgemeine As­pekte der regionalen Geschichte einschließlich der Betrachtung der Ortsnamen und siedlungsgeschicht­lichen Gesichtspunkte ist es klar, dass die Entstehung Fünfbronns viel früher, wahrscheinlich sehr viel frü­her anzusetzen ist. Schon aus der Anlage der Flur-we­ge ist für Fünfbronn eine Waldhufenstruktur auszu­schließen.l Überhaupt zeigen die übrigen Dörfer des Altensteiger Kirchspiels, also Simmersfeld, Beuren, Altensteigdorf und die Ortsteile von Überberg keine Hufenstruktur, lediglich Ettmannsweiler,' das neben Beuren die kleinste Markung besitzt, weist diese mehrheitlich auf, aber auch nicht vollständig. Die frühesten Erwähnungen Mit den beiden Vorgängen von 128411303 wird jedoch bereits ein Grundstein gelegt für das Besonde­re der Fünfbronner Ortsgeschichre. 1284 bestätigte der gerade inthronisierte Papst Martin IV. die Schen­kung Fünfbronns an das Kloster Allerheiligen am westlichen Rand des Nordschwarzwalds durch Wolf­ram, genannt Vogt von Altensteig.3 Von den Machtbe­fugnissen Wolframs im Altensteiger Raum haben wir außer dieser Vergabung sonst keinerlei Kenntnisse; wir wissen jedoch, dass 1287 Altensteig bereits seit einiger Zeit dem Grafen Burkhard von Hohenberg gehörte. Wahrscheinlich war Wolfram von Altensteig bereits bei der päpstlichen Amtshandlung aus der Gegend gezoge\ da er in einer Urkunde von 1287 als Wolfram von ,,Altenstaige", d.h. ohne Vogtstitel, als Zetge für eine Schenkung in Steinbach auftaucht.o In der Gegend von Nürtingen/Kirchheim unter Teck ist er bis mindestens 1310 nachweisbar.' Obwohl die päpstliche Bestätigung der Fünfbronner Schenkung urkundlich nicht gesichert ist und zudem auch noch der Ortsname zu ,,Taufbrunnen" verschrie­ben worden ist, können wir trotzdem das Kloster Allerheiligen als Orlsherrn über Fünfbronn betrach­ten, da 1303 Graf Burkhard von Hohenberg in einem Vertrag mit dem Allerheiligen Kloster den Fünfbron­nern die gleichen Rechte anHolz, Weide und Wasser zusicherte wie die von,, althens taig Ezzemannezwiler die von Sigmarsvelt und von Bu(e)rran".6 Fünfbronn spielte fortan in dieser Waldgenossenschaft des Altensteiger Kirchspiels immer eine Sonderrolle, deren Einfluss es noch zu untersuchen gilt. Werfen wir aber zunächst den Blick auf die Ge­schichte Fünfbronns in den nächsten Jahrzehnten. Kloster Allerheiligen übte nicht sehr lange die Herr­schaft über Fünfbronn aus. Die Schwäbische Chronik (Annales Suevi) von Martin Crusius aus dem 17. Jahrhundert berichtet. dass 1334 Friedrich Müller von Mandelberg Fünfbronn tm 42 Pfund Heller an Graf Burkhard von Hohenberg verkaufte,T die Nagolder Oberamtsbeschreibung von 1862 sowie die Beschrei­bung des Königreichs von Wtirttemberg spricht nur von Anteilen.s Wenn man jedoch den angegebenen Verkaufspreis von 42Pfund Heller vergleicht mit den 56 Pfund Heller beim Verkauf von Schmieh (1320) oder mit 52 Pfund Heller beim Verkauf des Dorfs Rödt bei Alpirsbach (1319),' so rückt die Veräuße­rung von ganz Fünfbronn doch in den Bereich des Möglichen. Freilich muss es dann wesentlich kleiner gewesen sein als Rohrdorf, das 1303 für 100 Pfund den Besitzer wechselte',. Crusius vermerkt noch bezüglich des Verkaufumfanges: mit sämtlichen Rechten ,,besucht vnd vnbesucht im holtz vnd Feld". Darunter hätten wir dann die besuchte d.h. bebaute oder angebaute Fläche wie auch die nicht angebaute (Wald-) Fläche zu verstehen, d. h. es wurde hier wohl die gesamte Orts- und Grundherrschaft veräußert. Fünfbronn verblieb jedoch nicht lange in der hohen­bergischen Herrschaft, die sich im 14. Jahrhunderl ja bekannterweise stark aufsplitterte, da bereits 1362 ein namentlich nicht genannter Graf von Hohenberg auf all seine Rechte an Fünfbronn verzichtete, mit Aus­nahme ,,was arme leut die damals da waren oder kommen würden, die seiner von dem lieb waren". Arme Leute war der übliche Ausdruck für die Bau­ern, und die ,,seiner von dem lieb [= Leib] waren" sind die hohenbergischen Leibeigenen, d.h. die Ver­zichtserklärung schloss also jene Bauerrr des Orts aus, die hohenbergische Leibeigene waren ­einschließ­lich ihrer Nachkommen. Dass nicht die gesamte Bevölkerung Fünfbronns denselben Leibherrn hatte, wird bereits 1328 ersichtlich, als Bernhard von Hom­berg um 11 Pfund Heller seine Leibeigene Lutgart (oder Leitgert) die Angeßlin von Simmersfeld mit ihren Kindern an das Kloster Reichenbach verkauf­te,r' wobei zumindest die Tochter Gudrun in Fünf­46