B. Flussbau.

I., Staatsbauten.

Allgemeines.

In den Berichtsjahren 1895/97 wurde mit der Unterhaltung der Uferhauten an der Iller und der Argen in der früheren Weise fortgefahren.

Die Bauten am Neckar waren von untergeordneter Bedeutung.

1. Personal der Flussbauverwaltung.

Gegenüber den Vorjahren ist hier eine Aenderung insofern eingetreten, als die Bauführerstelle an der Argenkorrektion mit Wirkung vom 25. Juli 1895 an in eine Flussmeisterstelle umgewandelt wurde. Die staatlichen Flussmeister und Flusswärter sind in dem nachstehenden Verzeichnis auf­geführt; ebenso sind die bei Flussbauten verwendeten Bauführer in dem Verzeichnis S. 129 zusammengestellt.

2. Uebersicht über die Unterhaltungsarbeiten und Neubauten an den Flüssen des Landes.

Eine Zusammenstellung der sämtlichen in den beiden Berichtsjahren zur Ausführung gekom­menen staatlichen Flussbauten ist in der Uebersicht S. 130 enthalten.

Am Neckar bestanden die Arbeiten in der Ausbesserung der linksseitigen Uferschutzbauten am sogenannten Frauengestein auf der Markung Sulz.

An der Iller wurde mit der Befestigung der Ufer durch Senkwellen und Faschinenbauten und mit der Umwandlung der alten Holzbauten in Steinbauten soweit möglich fortgefahren.

Die Arbeiten an der Argen bestanden in der Unterhaltung der Senkwellen, der Herstellung von Lang- und Querbauten mit Senkwellen, der Neuherstellung und Unterhaltung der Böschungen mit Abdeckung aus Betonquadern und der Wehrschwellen.

An der Donau wurden die beschädigten linksseitigen Ufer auf der Markung Ulm durch Steinbauten und Senkwellen geschützt.

II. Gemeindebauten.

Allgemeines.

In den Berichtsjahren 1895/97 sind an 11 Flüssen des Landes von Gemeinden Neubauten und Unterhaltungsarbeiten ausgeführt worden, bei denen der Flussbaufonds durch Verwilligung von Bei­trägen und teilweise durch Uebernahme der Planbearbeitungs- und Bauleitungskosten beteiligt war. Die bedeutendsten dieser Bauten sind: die Murrkorrektion im Oberamt Backnang auf den Markungen Backnang und Sulzbach, die Uferschutzbauten am Neckar im Oberamt Besigheim auf der Markung Lauffen, die Remskorrektion im Oberamt Schorndorf auf den Markungen Geradstetten und Grunbach, die Donaukorrektion auf der Markung Oepfingen, sowie die Schwarzachkorrektion im Oberamt Ried­lingen auf den Markungen Neufra und Riedlingen, während die übrigen Bauten von untergeordneter Bedeutung sind.