Der Gesellschafter,

Amts- und Intetligenzblatt für den Gbernmtsbeürk Nagold.

95 . Freitag den 2E. November 1858 .

Di-sk« Blatt erscheint wöckenttt» r Mai, und zwar am Dienstag und Freitag. A b on nen, - n . L re i« in Nagold jährlich 1 st. Zt> kr.. halbjährlich «L kr.. viertel, jährlich S« Ir. 6 > » <ku ng «. S> e b ü h r: die dreisraltige Zeile au« gewöhnlicher Schrift oder deren Raum bei einmaliaem Einrücke» r kr., bei mehrmaligem Sinrücken je «V» lr. Paffende Beitrage find willkommen und werden aus Perlangen honorirt.

Amtliche Anzeigen.

Das Ministerium des Innern, Abteilung für den Straßen- und Wasserbau, an das K. Oberamt Vagold und die K. Straßenbau-Inspektion Oberndorf. Nachdem in de» Etat des Departements des Innern für 1858/61 wieder cinc Sumine. zu Staatsbciträgcn an Gemeinden in rau-^ Heren Gegenden für das Schneebahnen und Schnecschäufel» auf Staatsstraßen und auf Nachbarschaftsstraßen, auf welchen Post-, verkehr stattfindet, ausgenommen worden ^ und die Zustimmung der Ständckammer! erfolgt ist, so wird den Bezirksstellen auf. gegeben, dafür zu sorgen, daß der Auf-! wand der Gemeinden für Schnecbahnenj und Schneeschäuseln genau ausgezeichnet werde.

Hiebei find die mittelst Erlasses vom 30. Dez. 1853 hinausgegebenen Formulare zu Gemeinde- und Bezirksverzeichnissen wieder^ anzuwcndcn» und eS ist noch überdies im der SpalteBemerkungen" anzugeben, ob und wie oft in der Woche ein Postwagen auf der betreffenden Straße gehe; auch ist Heuer erstmals auf Nachbarschaftsstraßen Rückficht zu nehmen, auf welchen Postver­kehr stattfindet. i

Seiner Zeit find die cinkommcndcn Ge-!

meindeverzcichnisse von den Dezirksstellcn zu prüfen und spätestens auf den 1. Juni k. I. einzusenden.

Die A. Straßenbau-Inspektion hat einen besonder» Abdruck dieses Erlasses erhalten. Stuttgart, 6. Nov. 1858.

Ca me rer. Bazing. Die Ortsvorsteher der betheiligten Ge­meinden haben nach Vorstehendem das Ge­eignete zu besorge» und die Verzeichnisse nach dem unten abgedrnckten Formulare seiner Zeit dem Oberamte vorzulegen. Nagold, 22. Nov. 1858.

K. Obcramt. Wiebbekink.

Gemeindeverzeichniß . Oberamt Gemeinde

Verzeichniß der Koste»

des

Tchneebahnrns auf den Staatsstraßen

im Winter 18

Im letzten Verwaltungsjahr betrug

der Gemeindeschadcn st. kr.

die StaatSsteuer fl. kr.

Vorbemerkungen.

ES wird in der Regel nicht der ganze Aufwand aus der Staatskasse vergütet,

sondern nur ein Beitrag geleistet, wöbe zwischen Spanndiensten und Handdiensten zu unterscheiden ist.

Für die Spanndienste wird ein Taglohn von 1 fl. für ein Zugthier ge­rechnet. Hierunter ist auch der Lohn für den Fuhrmann begriffen.

Für Handdienste dürfen Taglöhne (den vollen Wintertag zu 8, den halben zu -15, den Viertelstag zu 23 Stun­den, die einzelne Stunde zu 2 kr. an­genommen) gerechnet werden:

für einen Mann 20 kr., für eine Frauensperson 18 kr., für eine Per­son unter 18 Jahren 16 kr.

Die Namen der Arbeiter brauchen nicht angegeben zu werden, sondern nur die Zahl und Arbeitsdauer. Ebenso nicht die Besitzer der Zugthiere.

Bedingung derAnweisung von Staatsbeiträgen sowohl für Spann« als Handdienste ist,

daß ein doppeltes Fahrgeleise mit mit dem Bahnschlitten oder durch Schaufeln geöffnet, oder, wo dieß ausnahmsweise wegen zu starken und häufigen Schneefalls nicht mög­lich ist, Äuswcichplätze in genügen­der Anzahl angebracht werden.

Datum

der

geleisteten

Arbeit.

Aufwand für die Staatsstraßen.

Gesammt-

Kosten.

Bemerkungen.

Spanndienste.

Handdienste.

Zahl

der

Zug­

thiere.

Zeitdauer der Verwendung nach Stunden (8 Stunden gleich iTag.)

Taglohn auf ein Zugthicr.

Taglöhne

zusammen-

gercchnct.

Zahl

der

Tag-

löhner.

Zeit­

dauer

der

Ver­

wen­

dung.

T a g l o h n. einfach s

(20,18 zusammen- oder j gerechnet. 16 kr.) >

fl.

kr.

fl-

kr.

fl-

kr.

/

Vorstehendes Verzeichniß beurkunden mit dem Anfügen, daß unter der aufgerechneten Summe keine Hand- -und Spann­dienste für das Schneedahnen auf Nachbarschaft«- und Etter-Straßen begriffen find,

den 18

Schultheiß Gemeindepfleger Aufseher (Frohnmeister)

Etwaige Wahrnehmungen des ObcramtS, der Straßenbau-Jnspektion znd des Straßenmeisters über befriedigendes oder ungenügendes Schnee­bahnen, gelegenheitlich von Dienstreisen: