Amt»- MI- Intelligcnzblatl für -eil GberamlsbeMk Uagol-

sVr-. 83.

Freitag den 16. Oktober

1857.

Dieses Blatt erscheint wöchentlich 2 Mal. und zwar am Dienstag und Freitag. Abonnements-Preis in Nagold jährlich 1 fl. 30 kr., halbjährlich 4L kr., viertel­jährlich 24 kr. EinrückungS-Gebühr: die dreispaltige Zeile aus gewöhnlicher Schrift oder deren Raum bei einmaligem Einrücken 2 kr., bei mehrmaligem Einrücken je 1*/? kr. Paffende Beitrage sind willkommen und werden auf Verlangen honorirt.

Amtliche Anzeigen.

K. Obcramtsgcricht Nagold.

In Gemäßheit hohen Erlasses des K. Gerichtshofes cl. ck. 21. Sept. wird den Theilungsbehörden Folgendes zn erkennen gegeben:

Nach Art. 42 des Notariatsgesctzes vom 14. Juni 1843 haben darüber, ob die Un­terlassung oder Verschiebung einer Thcilnng stattfinden dürfe, die Wai sengerichts- Collegicn unter Zuziehung des Notars zu erkennen, und nach Art. 36 soü eine Evcntnaltheilnng nur dann unterbleiben oder aufgcschoben werden dürfen, wenn sämmt, liche Betheiligtc in diesem Wunsche über- cinstimmen, die Kinder oder Leitenver­wandte des Verstorbenen volljährig find, oder die Pfleger der Minderjährigen oder sonst unter Curatel stehenden Personen un­ter Genehmigung der vormund­schaftlichen Behörde znstimmcn. Ge-

die

Pflegern vom Genrcindcrath zu genehmigen find, bedarf »ach dem Gesagten keiner wei­teren Ausführung.

Nagold, den 15. Okt. 1857.

K. Oberamtsgericht. Mittnacht.

Privat - Anzeigen.

Bitte um milde Beiträge für Abgebrannte.

Am 26. Juli d. I. wurde der Parität!« sche Ort Weldingsfelden, O-A. Kün- zclsau von einem großen Brandunglück heimgcsncht. 12 Familien, darunter meh­rere ganz arme und mehrere andere wenig bemittelte, verloren Alles durch die Flam« me». 8 Wohnhäuser sammt allem Haus« rath und 12 Scheunen sammt allem einge- crntcten Heu und der theilweise schon ein- gcführten Frucht liegen in Schutt und Asche. Die Einwohner waren, da es gerade Sonn­tag war, größtentheils in der eine halbe Stunde für die Katholischen und 1 Stunde für die Evangelischen entfernten Kirche, als das verheerende Element in kurzer Zeit obige Gebäude ergriss und verzehrte, so daß die

gen beiderlei Bestimmungen verstoßen oiv Tochter,

Theilungsbehörden nicht selten, indem eines Stad'tpfarrer Baur's Ehefrau, Theils sie selbst über die Statthaftigkeit^, Gg. Rausckenbcrger, Schuster, der Unterlassung oder Verschiebung belchlic-^MEe Bürkle, ledig, ßcn, andern Theils da, wo Minderjährige Martin Stvfflcr, Bauer, bethciligt sind, die obervormnndsthaftliche Bon Obcrschwa nd orf:

Genehmigung zu dem Beitritt des Pflegers J^b Walz, Bandwcbcrs Ehefrau, entweder gar nicht, oder, was rechtlich das-g^org Simon Hölzle, Zeugin. Ehefra selbe ist von der hiezu nicht compcten- Catharina Hchr, ledig, ten waisengerichtlichen Deputation eicheitt^,,^ Hölzle, Maurer und Wittwer.

Gerichtsnotariatsbezirk Nagold.

A,»gefallene Theilnngen.

Von Nagold:

Johann Georg Damsohn, Weber,

Christian Lehre, Feilenhauer,

Friederike Wolf, Wittwe,

Jakob Enting, Strickers Wittwe.

Von Beih ingen:

Johannes Kuß mauls Ehefrau.

Von sin gen;

Sabine Mast, ledig.

Von Emmingen:

Johann Georg Ehrsam, Bauer.

Von Haiterbach: , . ^ ^ ^ .

Anna Maria Gutckunst, ledig, Chirnrgs Leute bei ihrer Heimkunft statt der freund­lichen Wohnungen nur rauchende Brand­stätten autrafcn.

wird. In elfterer Beziehung wird die Sache dadurch nicht anders, daß sich die neben dem Notar die Theilungsbehörde bildende waisengerichtliche Deputationdas Waiscn- gericht" nennt; denn unter dem Waisen- gcrichts-^Collegium kann nur das ord­nungsmäßig berufene und versammelte Wai- sengcricht im Gegensatz zu einer blo­ßen :Äoputation verstanden werden.

Was aber die obcrvormnndschaftlichc Ge­nehmigung zn der Einwilligung von Pflegern in die Unterlassung oder Verschiebung von Thcilungen anbclangt, so kann diese auch vom Waisengcrichts-Colleginm nicht ertheilt werden, sondern ist, da es sich hier um einen Verzicht und um eine Veräußerung im weiteren Sinne (Ueberlassung des gan­zen ungetheilten Vermögens an den über­lebenden xuronL zn freier Verwaltung und unbeschränkter Disposition) handelt, bei dem zuständigen Gdcmeinderath einznholcn svergl. Art. 31 des Notariats-Edikts von 1819), und -von selbst versteht sich, daß diese Genehmigung nachgewiesen werden muß, bevor der Unterlassung des Geschäfts stattgegebcn wird.

Daß auch Erbschaftsverzichte von

Von Oberthalhci »i:

Brigitta Klink, ledig.

Forderungen an obige Personen sind als, bald anznzcigen den betreffenden

Thcilungsbehördcn

Die eingehenden Liebesgaben nimmt in Empfang Herr Apotheker Dr. Zeller in Nagold, Herr Pfarrer Ha in len und Leh­rer schwarz in Oberjettigen.

> 1 a

Gläubiger-Aufruf.

Goldarbeiter Baucr' s Wittwe von staig Stadt,

Johs. Lutz, Polizeidiencr von da,

Jakob Theurer'S Frau von Nothfelden, Anna Maria Volz, geb. Schüler, Wittwe von Walddorf,

Jakob Schwemmte von Warth,

sind gestorben und werden die Thei- luugsgeschäftc demnächst vorgenommen.

Den 10. Okt. 1857.

Alt-Nuifra,

Oberamts Nagold.

Am Kirchweihmontag den 19. Oktober wird bei dem Unterzeich­neten ein garantirtcs Scheiben« Zchicßen gehalten. Es wird auf zwei Schei­ben geschossen und zwar auf der einen mit gezogene», auf der andern mit glatten Ge­wehren. Auf jede Scheibe sind 3 Gaben Alten- ausgestellt. Der Anfang ist Vormittags 10 Uhr, und werden die Herren Schützcn- licbhaber freundlich dazu cingeladcn.

Johannes Halber, Lindcuwirth.

K.

Amtsnotariat. B r e u n i n g.

2 ?

Bei

gegen

parat.

Den

Ettmannswciler,

Obcramts Nagold, der hiesigen Gcmeindepflege liegen

SVO fl.

gesetzliche Sicherheit zum Ausleihen

6. Okt. 1857.

Gemcindepfleger Roller.

2jr Nagold. ^

Schone

Pferds-Teppiche

empfiehlt zu geneigter Abnahme

Christian Müller. Tuchmacher.

2j-

Altcnstaig.

Milchfchweine feil.

Schöne, 4 Wochen alte Milch« schwcine hat zu verkaufen

Grünbaumwirth Johannes Kcmpf.