Die dieser Bestimmung Zuwiderhandelnde sind zur Bestrafung hieher anzuzeigen.
Den 26. Dec. 1843.
K. Oberamt, Daser.
Nagold.
Die Unterzeichnete Stelle sieht sich veranlaßt, die hie und da außer Acht gekommenen Bestimmungen der Ministe- rial - Verfügung vom 10. Sept. 1841 (Reg.Bl. S. 401 ff.), .wornach s) während der Nachtzeit das freie Herumlaufen von Hunden jeder Gattung außerhalb der Wohnung und des geschlossenen Hofraums des Eigentümers nirgends zu dulden ist,
t») große Hunde, wie Bullenbeißer, Mezger- und Schäferhunde, auch bei Tag nicht, sich selbst überlassen, ohne Aufsicht hermn- laufen dürfen, wofern sie nicht mit einem jede Gefährdung verhindernden Maulkorb versehen sind,
unter dem Bemerken aufs Neue einzuschärfen, daß die K. Landjäger angewiesen worden sind, auf die Handhabung dieser Bestimmungen ihr Augenmerk zu richten und Uebertretungsfälle zur Anzeige zu bringen, und daß die Eigentümer eines verbotswidrig betretenen Hundes mit einer Strafe von drei Gulden, welche im Wiederholungsfälle verdoppelt wird, belegt würden. Wie die Maulkörbe, wenn sie Schutz gewähren sotten, beschaffen seyn müssen, darüber gibt die diesseitige Bekanntmachung vom 12. Febr. 1842 (Amts- re. Blatt Nr. 13. S. 97) Anleitung.
Den 26. Dec. 1843.
K. Oberamt, Daser.
Nagold.
Der Unterzeichneten ist heute ein falscher badischer Sechser vom Jahre 1841, Wie es scheint, aus Zinn, von ziemlich gutem Gepräge zugestellt worden.
Das Publikum wird unter dem Bemerken hierauf aufmerksam gemacht, daß es wünschenswertst wäre, wenn den Behörden solche Anzeigen an die Hand gegeben werden könnten, welche geeignet
wären, zu Entdeckung der Verfertiger oder absichtlichen Verbreiter dieser falschen Münzen zu führen.
Den 23. Dec. 1843.
K. Oberamt, Daser.
Nagold.
Die Ortsvorsteher des Oberamtsbezirkö haben die in der Nummer 58 des Regierungsblatts S. 809 erschienene Verfügung des K. Ministeriums des Innern vom 28. v. Mts., betreffend die polizeiliche Controlirung der Leinwand-Weberei,
alsbald in ihren Gemeinden zu publi- ciren, und die geschehene Publikation geeigneten Orts vorzumerken.
Den 26. Dec. 1843.
K. Oberamt, Daser.
Oberamt Freudenstadt. Freuden stad t. Auswanderung.
Der ledige Maurer Johann Matthäus Weber von Freudenstadt wandert nach Müllheim in Baden aus und hat dre gesetzliche Bürgschaft geleistet.
Am 16. Dees 1843.
K. Oberamt, Süskind.
Oberamtsgcricht Freudenstadt.
Freudenstadt. Verlorne Schuld-Urkunde.
Der von der hiesigen Sparkasse für die Curatel des Johann Adam Weber von Christophsthal über ein Anlehen von 20 fl. ausgestellte Schuldschein ist verloren gegangen, daher der unbekannte Besitzer desselben aufgefordert wird, seine Ansprüche an dieselbe binnen 30 Tagen
dahier geltend zu machen, widrigenfalls die fragliche Schuld-Urkunde für kraftlos würde erklärt werden.
Den 20. Dec. 1843.
K. Oberamtsgericht, G l o ck e r.
B a i e r s b r o n n, Gerichtsbezirks Frendenstadt. Schulden-Liquidation.
In den nachgenannten Gantsachen ist zur Schulden-Liquidation re. Tagfahrt auf die bezeichnte Zeit anbcraumt, wozu
die Gläubiger unter dem Anfügen vorgeladen werden, daß die nicht liquidi- renden, soweit ihre Forderungen nicht aus den Gerichts-Akten bekannt sind, am Schluß der Liquidation ausgeschlossen, von den übrigen nicht erscheinenden Gläubigern aber wird angenommen werden, daß sie hinsichtlich eines etwaigen Vergleichs, der Genehmigung des Verkaufs der Masse - Gegenstände und der Bestätigung des Güterpflegers der Erklärung der Mehrheit ihrer Classe beitreten.
1) Alt Jakob Braun, Kübler in Baiersbronn,
Donnerstag den 25. Jan. 1844 Morgens 8 Uhr;
2) Johann Georg Gaiser, Taglöhner von dort,
Dienstag den 30. Jan. 1844 Morgens 8 Uhr
auf dem Rathhause in Baiersbronn.
Freudenstadt den 16. Dec. 1843.
K. Oberamtögericht, Glocker.
Forstamt Attenstmg.
Wegbau-Akkord im Revier Grömbach.
Im Försterhaus zu Grömbach werden am Dienstag den 9. Januar 1844 Vormittags 10 Uhr
1) über die Herstellung eines Wegs im sogenannten langen Wiesenthal mit ungefähr 600 Ruthen, und
2) über die Beifuhr von ungefähr 1800 Roßlastcn Steine auf die Wege in den Staatswaldungen Hagwinkcl und Taubenbukel
Akkorde abgeschlossen, wozu die Akkords-
Liebhaber hiemit eingeladen werden. Altenstaig, den 26. Dec. 1843.
K. Forstamt, v. Seutter.
Hofkamcralamt Hcrrenberg.
H e r r c n b e r g.
Erbfen - Verkauf.
Am Dienstag den 2. Januar, Morgens 10 Uhr,
wird auf dem hiesigen Sriftskasten eine Parthie von 23 Schfl. Erbsen im Au - streich verkauft werden, wozu man di' Liebhaber einladet.
Den 22. Dec. 1843.
K. Hofkameralamt.