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Amts- »nd Intelligenr «Statt
für die Oberamts-Bezirke
Nagold, Freudenstadt und Horb.
Nro. 88-
Freitag den 5. November
« 841 .
Amtliche Erlasse. Oberamt Freudenstadt.
Freudenstadt.
Da man aus dem neuesten Nechnungs- bericht der Amtspflege ersehen hat, daß die meisten Gemeinden mit der Bezahlung verfallener Steuern im Rückstand sind, so werden die Ortsvorsteher auf- gcfordert, für die ungesäumte Berichtigung Sorge zu tragen. Diejenigen Gemeinden, welche nach 14 Tagen nicht bezahlt haben werden, erhalten den Presser.
Den 3. Novbr. 1841.
K. Oberamt, Fleischhauer.
Oberamtsgericht Nagold.
N a g o l d.
sSchuldenLlqmdatio n4
In der uackgcnanntcn Gantsache ist zur SchuldcnLiquidation re. Tagfahrt auf die bezeichnet«: Zeit anbcraumt, wozu die Gläubiger unter dem Anfügcn vor- gclade» werden, daß die nicht liquidi- rcndcn, soweit ihre Forderungen nicht aus den GcrichtsAktcn bekannt sind, von der Masse ausgeschlossen, von den übrigen nicht erscheinenden Gläubigern aber wird angenommen werden, daß sie hinsichtlich eines etwaigen Vergleichs, der Genehmigung des Verkaufs der MasscGcgenstände und der Bestätigung dcS Güterpflcgers der Erklärung der Mehrheit ihrer Elasse bcitreten.
Jakob Friedrich Walz, Tuchscheerer von Ebhau'cn
Mittwoch tcn 24. November d. I.
Morgens 9 Uhr.
Den 27. Octobcr 1841.
K. Oberamtsgericht, H v ß.
Un t e r t h alh c im, Gcrichtsbczirks Nagold.
sSchulden-Liqmdation.^
In der Gantsacbc des Ludwig Köhler, Bürgers und Maurers dahier wird am Freitag den 26. November d. I.
Vormittags 10 Uhr in dem Gemcindcrathszimmer zu Unter- thalhcim die SchuldcnLiquidation — verbunden mit einem VerglcichsVersuche vorgcnommen, wozu dessen Gläubiger und Bürgen unter dem RechtsNach- thcil eingeladcn werden, daß diejenigen, welche ihre Forderungen an gedachtem Tage weder persönlich, noch durch gesetzlich Bevollmächtigte, noch durch einen schriftlichen Rezeß geltend machen, in der nächsten Gerichtssitzung von der Masse ausgeschlossen werden.
Am 25. Octobcr 1841.
K. Oberamtsgericht, G.Akt. Nick.
Oberamtsgericht Horb.
L ü tzcnhardt.
sSchlüden-Liquidation.^
Ucber das Vermögen des Simon Bauer, Schirmmachcrs in Lühenhardt ist der Gant rechtskräftig erkannt, und zur SchuldcnLiquidation Tagfahrt auf Mittwoch den 1. Dezember d. I. bestimmt.
Die Gläubiger und Bürgen, so wie überhaupt alle Personen, welche Ansprüche an das vorhandene Vermögen machen wollen, werden hiermit vorgc- laden, bei dieser Verhandlung Morgens 8 Uhr
auf dem RathhauS zu Lützenhardt persönlich oder durch gehörig Bevollmäch
tigte zu erscheinen, oder wenn voraussichtlich ihre Forderung keinem Anstande unterliegt, durch Einreichung eines schriftlichen Rccesscs zu liquidiren und die Documcnte, worauf sich die Forderungen, so wie die etwaigen Vorzugsrechte gründen, in der Urschrift vor- zulcgcu.
Von denjenigen Gläubigern, welche schriftlich liquidiren, wird im Falle eines Vergleichs, so wie in Hinsicht auf Genehmigung des Verkaufs der Liegenschaften angenommen, daß sie der Mehrzahl der Gläubiger ihrer Kategorie bcitreten.
Die nicht angczeigten Forderungen werden in der auf die Liquidations- Handlung nächstfolgenden Gerichtssitzung durch PräclusivBcscheid von der Masse ausgeschlossen.
Horb den 26. October 1841.
K. Oberamtsgericht,
Eblc.
M ü H r i n g e n, Obcramts Horb.
^Schulden - LiqmdaLion.'j
Gegen den israelitischen Metzger Marx Roscnthal von Mühringen ist der Gant für den Fall rechtskräftig erkannt, daß dessen Lchuldenwcscn nicht durch Borg- odcr Nachlaßverglcich sollte erledigt werden können.
Zur Vornahme der SchuldenLiqui- dation und des VergleichsVersuchs ist Tagfahrt auf
Freitag den 26. November d. I. Vormittags 9 Uhr
anberaumt. Hiebei haben nun die Gläubiger und Bürgen so wie alle diejenige», welche aus irgend einem Grunde Anspruch an die Masse zu machen ha°