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ans Land jvg. Er in das nahe Wachr- mic von 25 Franken nkenen befahlt wird, genzengen, daß eine en dadc, wurde der «Pirat schaffic.

Amts- und Intelligenz Statt

für die Oberamts-Bezirke

Nagold, I^reudenstadt und Horb.

rordenillchrr » einem Saale des Mach, das Gefühl auf ein weibliches ler, und seine junge Arbeit, bis plötzlich >ie in ihrem Gefolge uck.'völlig zerstörte, befallen; seine junge te wachte, erkrankte bchrung, ebenfalls; oft und man brachte e, wrlche sic daselbst kten die Kräfte der ar sic so weit nieder pitale hätte entlassen liin; man hatte nicht den sie unausgesetzt cgte, und mit dem Zustand des Kranken l»es Tages erkannt« sie sich über das von id krampfhaft eine, Hand drückte, daß Schon begannen die stern, jene frommen innen, wurden durch erührr und ersuchten der die Unglückliche den letzten Seufzer e nach; man führte msclden Augenblick­ein leises Slödren -r teizustehen »rsu» , welche sie «hrte, tte die Arm getöd« gab ihr oakte -en das jun?e Paar auf.

A r o. 80-

Freitag den 8. C>ctober I. 8 4 I.

Amtliche Erlasse.

Nagold. Freudenstadt. Horb. Unter Bestehung auf den Erlaß v. 14. v. M. (Jntelligenzblatt Nr. 75) wird hicmit nachstehende von dem K. Medi- cinaiColicgium verfaßte und im Reg.Bl. Nro. 37 S. 363 ff. erschienene Beleh­rung über die Vorsicktsmaaßregeln im Gebrauche metallener Gcrarhschasten für Speisen und Getränke zur allgemeinen Kcnntniß gebracht, und den Ortsvor- stehcrn die Verbreitung dieser Belehrung aufgctragen.

Den 6. October 1841.

K. Oberämter.

Belehrung

über die Vorsichtsmaaßregeln in dem Gebrauche metallener Geräthschaften für Speisen und Getränke, verfaßt von dem K. MedicinalCollegium.

Bei der Anwendung, welche von Metallen und Metallgemischen zu ver­schiedenen Geräthschaften für Speisen und Getränke gemacht wird, es ist nicht unwichtig, das Publikum auf die Ge­fahren aufmerksam zu machen, welche der Gebrauch von solchen Geräthcn, vorzugsweise von Koch-,- und Trink- Gcschirren mit sich führt, wenn sie aus Metallen oder Metallgcmischcn gefertigt sind, die dadurch, daß einzelne Theile derselben sich trennen oder zersetzen und mit den genießbaren Gegenständen sich vermischen, für die Gesundheit mehr oder weniger nachtheilig werden können.

Zu den Metallen, welche in vorbc- merkter Beziehung Vorsicht erfordern, gehören besonders Arsenik, Kupfer, Zinn, Blei und Zink.

1) Arsenik ist in einigen Metall- Gemischen enthalten, welche möglicher Weise zu Gefässcn verwendet werden können, namentlich befindet sich Arsenik verbunden mit Kupfer in dem sogenann­ten Weißkupfer. Die Anwendung des Letzteren, sowie überhaupt solcher Metallgemische, worinn sich jenes Me­tall befinden sollte, zu Geräthcn al­ler Art, die mit Speisen oder Ge­tränken in Berührung kommen, er­scheint bei dessen zerstörender Einwir­kung auf den menschlichen Organismus als gänzlich unzulässig und Grräthe der fraglichen Art, die denkwch daraus gefertigt worden wärew, Müssen vom wirklichen Gebrauche völlig ausgeschlos­sen werden.

2) Das Kupfer für sich allein und die Mctallgemische, in welchen es einen Hauptbestandthcil bildet, wie Messing, Scmilor, Tomback, Krongvld, Argen- tan (Packfong, Neusilber), selbst das gewöhnliche Werksilber (welches auf 13 Loth Silber 3 Loth Kupfer enthält), können leicht zu gefährlichen Gesund­heitsstörungen dadurch Veranlassung ge­ben, daß auch bei kurz dauernder Be­rührung mit der Luft und Feuchtigkeit, oder mit sauren oder säuernden Speisen und Getränken, Zucker, Kochsalz, Oclen, Fett, Butter, an den kupfernen oder Kupfer enthaltenden Gefässen sich soge­nannter Grünspan bildet, wovon selbst eine kleinere Portion als heftiges Gift wirkt. Hieraus ergiebt sich das Ge­fährliche des Gebrauchs der Kessel, Gölten und sogenannten Ofenhäfcn von Kupfer, der Mörser und Hahnen von Messing, der kupfernen oder messinge­nen Waagschalen. Messingene Hahnen sollten wenigstens an Gefässcn, welche

Wein, Branntwein, Oel, Essig enthal­ten, nie gebraucht werden.

Bei solchen Essgeschirren, von denen angenommen werden kann, daß sie nur kurze Zeit mit den Speisen und Ge­tränken in Berührung bleiben und in deren Gebrauchsweise selbst eine natür­liche Aufforderung zur Reinhaltung der­selben liegt, z. V. bei Löffeln, Messern und Gabeln ist cs minder bedenklich, wenn sie von bedeutend kupfcrhaltigen Metallgemischcn sind, oder gar nur Handgriffe von letzteren haben. Doch l ist jedenfalls auch bei ihnen auf stete Blankerhaltung das Augenmerk zu rich­ten. Tischgeräthe aus solchem Material aber, die, wie die Salzfässer, mit Koch­salz oder auch mit Essig oder anderen > sauren oder scharfen Stoffen, oder mit ^Fett, Butter, Oelen u. s. w. einige Zeit angefüllt bleiben, erfordern große Vorsicht, damit kein Grünspan an ih- ^ neu sich bilde. Die Verwendung eines ^ solchen Materials zu Trinkbechern und Kannen, in welchen die Getränke einige Zeit stehen bleiben können, ferner zu Schüsseln und Tellern, mit welchen die Speisen länger in Berührung sind, ist noch mehr gewagt.

Bei kupfernen oder messingenen Koch­geschirren, wenn sie zur Bereitung von Speisen oder Getränken, welche einer schnellen und kurzen Erhitzung bedür­fen, z. B. zum Sieden von Wasser, Milch, selbst ausnahmsweise von ein­zelnen sauren Gerichten, angcwendet werden, ist wenigstens die Vorsicht zu beobachten, daß die Geschirre selbst gut gearbeitet scyen, auf ihrer inneren Fläche keine Risse und Erhabenheiten haben, daß sie stets blank erhalten werden, und daß man die in ihnen zubcrcitetcn Spei-