173 —
jeder Gemeinde vorhandene Feuerlösch- Ordnung zur Einsicht mitzubringen. Den 15. März 1841.
K. Oberamt, Lauth, A.V.
Horb.
Nachgenannte Personen sind ausgewandert und haben die verfassungsmäßige Bürgschaft geleistet.
Vögele Schilling von Mühringen, ledig.. Barbara Müller von dort, desgl. Mathilde Kifi von Baisingcn, desgl. Joseph Bürkle von Gündringen, desgl. Sophie Widmann von Wachendorf, dgl. Appolonia Schneiderhahn von Nordstetten, desgl.
Veronika Schiebel von-Weitingen, desgl. Marianne geborne Steim'e, Wittwe des Joseph Baur von Isenburg. Den 13. März 1841.
K. Oberamt, Lauth, A.V.
Oberamtsgcricht Horb.
Horb.
(Gläubiger-Aufrufs
Ueber das Vermögen des Felix Eith, Taglöhner zu Börstingen ist der Gant rechtskräftig erkannt, und zur Schul- denLiquidation Tagfahrt auf Mittwoch den 7. April d. I. bestimmt. Die Gläubiger und Bürgen, so wie überhaupt alle Personen, welche Ansprüche an das vorhandene Vermögen machen wollen, werden hiermit vor- geladcn, bei dieser Verhandlung Morgens 8 Uhr
auf dem Rathhaus zu Börstingen persönlich oder durch gehörig Bevollmächtigte zu erscheinen, oder wenn voraussichtlich ihre Forderung keinem Anstande unterliegt, durch Einreichung eines schriftlichen Rcccsses zu liguitiren, und die Documcnte, worauf sich die Forderungen, so wie die etwaigen Vorzugsrechte gründen, in der Urschrift vorzulegen.
Von denjenigen Gläubigern, welche schriftlich liquidiren, wird im Falle eines Vergleichs, so wie in Hinsicht auf Genehmigung des Verkaufs der Liegenschaften, angenommen, daß sie der Mehrzahl der Gläubiger ihrer Kategorie beitreten.
Die nicht angezcigten Forderungen werden in der nach der Liquidationshandlung folgenden Gerichtssitzung durch Praclusiv-Bescheid von der Masse ausgeschlossen.
Den März 1841.
K. Oberamts-wicht, Herrman n.
Hofkameralamt Herrenberg.
Sindlingen.
(Holz-Verkauf.)
In dem Kohlgrundwäldchen bei Sindlingen werden am
Freitag den 26. d. M.
Morgens 8 Uhr
im Aufstreich, mit Borgfrist für den Geldbetrag bis Martini d. I. unter Vorbehalt der Genehmigung verkauft werden:
Forchen Holz, ungefähr 18 Sägklöhe, worunter 1 tannener, 36 Stamme Bauholz,
50 Deichel,
30 stärkere Stangen,
5 Klafter Prügelholz und
200 Stück Wellen, endlich
2 zu Wagnerholz taugliche Akazienstämme.
Nach dieser Verhandlung wird das Stock- und Wurzelholz zum Ausgraben verkauft werden.
Die Schultheißenämter werden ersucht, dieses ihren Gemciudeangchörigcn mit dem Antügcn bekannt zu machen, daß sich die Kaufsliebhaber mitgemein- räthlichcn Zeugnissen über ihre Zahlungsfähigkeit zu versehen, diejenigen Käufer aber, welche solche Zeugnisse nicht verlegen können, baare Bezahlung zu leisten haben.
Herrenberg, den 16. März 1841.
K. Hofkameralamt.
Uich ausgekommenes Feuer ihre gemeinschaftliche Wohnung und zugleich ihre geringe Habe fast gänzlich zu verlieren. Besonders hart wurde die Rentschler'- sche Familie betroffen; ihr kleiner Nah- rungsvorrath und ihre Barschaft, der Erlös für ein Stück Vieh wurde von den Flammen verzehrt, und alle ihre Lebensbedürfnisse gicngcn im Rauch auf; sie mußten sich glücklich preisen, ihre 5 Kinder von 1 —13 Jahren der Wuth des FeuerS noch entreißen zu können. Auch die ohnehin armen Geschwister der beiden Hausväter erlitten durch Verbrennung ihrer Berten einen bittern Verlust, und höchst jammervoll ist daher die Lage dieser Verunglückten. Unter diesen Umstanden erlaubt sich die Unterzeichnete Stelle die dringende Bitte um milde Gaben für die Abgebrannten hiemit öffentlich auszusprechen, und ersucht insbesondere die verchrlichen gemeinschaftliche Aemter der Umgegend ergebenst, milde Beiträge gütigst ersam- meln und seiner Zeit anher gelangen zu lasseu, indem sie versichert, daß jede Gabe dankbar angenommen und die Verthcilung gewissenhaft besorgt werden wird.
Den 9. März 1841.
Gemeinschaftliches Unteramt,
Pfarrer Hetsch. Schultheiß Frey.
G a r r w e i l e r, Oberamts Nagold.
(Dringende Bitte um milde Beltrage für Abgebrannte.^
Letzten Dienstag Abend den 2. Marz hatten die beiten armen Taglöhner Georg Haller und Michael Rentschler von hier das Unglück, durch ein plötz-
Nagold.
(BürgschaftsAufkündigung und GlaublgerAufruf.^
Die Relikten des verstorbenen Ehr. Rauser, Untermüllers dahier, fordern alle diejenige», welche Bürgschaftsver- bindlichkcitcn von Rauser in Händen haben sollten, aus, solche innerhalb 30 Tagen bei der Unterzeichneten Stelle geltend zu machen, desgleichen wollen diejenige, die rechtmäßige Forderungen zu machen haben, solche in obiger Zeit Nachweisen und anzeigen, widrigenfalls die später dadurch entstehende Nachtheile sic sich selbst zuzuschrcibe.i haben. Zugleich werden solche die noch mit Zahlungen rückständig sind, ermahnt, in Bälde dieselben auszugleichcn.
Die Löbliche OrtsVorstände werden ersucht, diesen Aufruf gef. ihren Amts-
public
Untergebenen wollen.
Den 13. März 1 . Stad
Alten staig
(Verakkordirung
neue
Der obere Thcil der zu trockenen Jahres; mit Wasser versehen die vom Felde Here wenige Schuhe unt, der Erde hervorkomn sowohl bei anhaltend fast ganz versiegen, in der Absicht der auf die thunlichste Stadt einen Brunne dem Bedürfnis dcrsc zur Zeit des Wassei höheren Lage wenigs ständig versehen kam zu Erreichung diese« nothwendigcn Aufw nicht fehle» lassen.
Zu Ausführung bedarf man eines Sa Bergbaukundigen, Hoffnung auf guter chen Unternehmung in geringer Entfern« Markung selbst in t auf der benachbarte, staig Dorf in höher« bige Brunnen angci
Zur weiteren V genstandcs und etwa des Brunnnen-Gescl auf Dienstag den festgesetzt und werd verständige eingclai vorerst zu untersuc gedachtem Tage
Vormittac auf hiesigem Rathh, Fremde aber, welch sind, werden ersucht vorzulegen, daß s« nöthigenfalls Gara,
Den 13. März Si