>cl,dem Alles zu ei'iitm Stricke zu­gute Mann, um es schwerer zu > dicken Hausschlüssel an und ließ er sich die klimme erhoben hatte- 's't"Ick hab's." Und die >en armen Verunglückten an den Da, o Unglück! entschlüpft pldtz- r-Cravatten-Seils den Händen des i Retters, und mit einem neuen , wie er sagte, zu sehen, ob sein In »euer Beforgniß warteten die r Alles blieb full, nur hörte man Entfernung ein Geräusch wie von Der edle Retter und sei» in Lebcns- ir sich wahrscheinlich unien an die durch die Finsierniß der Nacht de- ...Mann und Tücher sah man

mcler Wochenblattes" d. I. liest ige: ,,Gestern am Morgen um 4 o» einem gesunden Mädchen, und tviaUter zum fünften Male, Beide drei befinde» uns, den Umständen » unser» gute» Freunden und Ver­tag. Condolence verbeten! Memel, Johann David Lanckowski. Die a. Das neugcbornc Kind (N- N.)

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In Calw,

am 9. Januar 1841.

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Amts- und Intelligenz-Blatt

für die Oberamts-Bezirke

Nagold, Freudenstadt und Horb.

Nro. 6

Amtliche Erlasse.

Nagold.

Die Unterzeichnete Stelle sicht sich hie- mit veranlaßt, die Ortsvorstcbcr in Betreff der Behandlung der Wahlen der Gcmeindcräthc auf folgende Vor­schriften aufmerksam zu machen:

1) Die Mitglieder des Gemeinderaths werden durch die Bürgerschaft aus ihrer Mitte nach Stimmenmehrheit gewählt. (§. 5 des Vcrw.Edikls.)

2) Die Wahl wird von dem Schult­heißen vorgcnommcn. Das Proto­koll führt der Rathsschrciber, und wenn der Schultheiß zugleich die Rathsschreiberci besorgt, so hat zu Führung deS Wahlprotvkolls eine vom Gemcinderath erwählte Ur- kundsPcrson aus dessen Mitte an- zuwohncn. (§. 5 u. 20 des V.E.)

3) Jeder stimmberechtigte Bürger hat seine Stimme zu Protokoll zu geben, und im Protokoll zu unterschreiben, oder einen von ihm Unterzeichneten Stimmzettel in eigener Person zu übergeben.

4) Ucbcr die Wählbarkeit nnd die Ver­pflichtung zur Annahme der Wahl entscheidet der §. 6 des V.E.

5) Nach Beendigung der Wahlhandlung sind die Stimmen abzuzählcn und hiezu der Obmann des BürgcrAus- schusscs, nnd der älteste Gcmcinde- raty veizu ziehen.

6) Das Ergebnis der Wahl wird am Schluffe des Protokolls bemerkt, und sofort das Protokoll von dem Schultheißen, Rathsschrciber (oder der erwähnten Urkundsperson), dem ältesten Gemcinderath nnd dem Ob­mann des Bürgcrausschusscs be­glaubigt.

Das Wahlprotokoll wird in Ori-

Dienstag den 19. Januar

ginal ans Oberamt eingcsandt und ist deswegen abgesondert zu fuhren, und nicht in das allgemeine Ge- mcindcraths-Protokoll aufzunehmen.

8) Die Vorlegung des Wahl-Proto­kolls ist mit einer gemcindcrathlichen Aeusserung über das neuerwahlte Subject zu begleiten, und sich hie­bei über dessen Wählbarkeit nach Maasgabe des §. 6 des V.E. und über dessen Prädikat und Vermögen auszusprcchcn.

Den 16. Januar 1841.

K.. Oberamt, Schubart, A.V.

N a g w-l d. ^ .

Unter Beziehung auf den Erlaß vom 2. Juli 1835 (Intel!.Bl. Nro, 62) und 26. Juli 1838 (Jntcll.Blatt Nro. 62), so wie 4. April 1839 (Jntcll.Bl. Nro. 28) werden die betreffenden Orts- vorstcher wiederholt angewiesen, für die Pfcchtung der Maaße und Gewichte sammtlicher Einwohner und für die Ei­chung der Fässer dcr Wirthe unverwcilt Sorge zu tragen, da dieß in meh­reren Gemeinden uncrachtet einer drei­maligen Aufforderung bis seht noch nicht geschehen ist. Wie geschehen, ist binnen 30 Tagen hiehcr anzuzcigcn, wobei be­merkt wird, daß Versäumnisse ernstlich gerügt werden müßten.

Den 16. Januar 1841.

K. Oberamt, Schubart, A.V.

Forstamt Freudenstadt.

Revier Baiertbronn.

(Brennholz-Verkauf.)

In dem Staatswaldc Hirschkops werden Dienstag den 26. d. M.

1841 .

53 Klafter tannene Prügel unter den bekannten Bedingungen im Aufstrcich verkauft, was mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gekrackt wird, daß die Zusammen­kunft Vormittags 9 Uhr an dem soge­nannten Jgelsbcrger Weg an der Grenze zwischen dem Freudenstadter Stadt- und dem Staatswaldc Hirschkopf statt fin­det.

Christophsthal, den 16. Jan. 1841.

K. Forstamt, Hahn.

Kameralamt Dornstetten.

N e u n e ck.

^Verkauf ees Pfarrhauses auf den Abbruchs

Am Freitag den 29. Januar Vormittags 8 Uhr

wird auf der Canzlci des Unterzeichne­ten KameralamtS das bisherige Pfarr­haus in Ncuncck mit Allem, was dazu gehört, in öffentlicher Verhandlung an den Meistbietenden auf den Abbruch verkauft werden, was die Ortsvorsteher gehörig bekannt machen wollen.

Den 11. Januar 1841.

K. Kameralamt, Dornstetten.

Dornstetten.

(Bau-Akkord.)

Am Freitag den 29. Januar Vormittags 9 Uhr

wird auf dem Geschäftszimmer desKa- mcralamts die Erbauung eines neuen Pfarrhauses in Ncuncck im öffentlichen Abstreich vcrakkordirt werden.

Der Voranschlag der betreffenden Arbeiten belauft sich bei der