3. nachträglich den Gemeinden Neusatz, Beinberg, Oberlengenhardt, Unterlengenhardt und Schwarzenberg einen weiteren Beitrag von je 30 zu Anschaffung neuer Spritzen und der Gemeinde Enzklösterle einen solchen von 200 ^6. zu verwilligen.
8 8 .
An Stelle des durch Tod abgegangcnen Bezirksfeuerlöschinspcktors Rometsch wird der bisherige Stellvertreter, Oberamtswegmeister Link in Neuenbürg, gewühlt. Demselben wird mit Wirkung vorn 1. April 1890 an eine jährliche Besoldung von 300 ausgesetzt. Der mit demselben abgeschlossene Tienstvertrag wird von der Amtsversammlung unterzeichnet.
8 9.
Die erledigte DistriktSarztstelle in Liebenzell für die Gemeinden Beinberg. Maisenbach-Zainen, Bieselsberg, Schömberg, Schwarzenberg, Unterlengenhardt, Oberlengenhardt und Kapfenhardt wird dem 1>. Steger in Liebenzell übertragen und der mit demselben abgeschlossene Dienstvertrag unterzeichnet.
8 10 .
Die von dem verstorbenen Oberamtssparkassier Meeh unterm 29. Juli 1889 eingelegte Dienstkaution wird von der Amtsversammlung geprüft, wobei sich kein Anstand, ergab.
8 11 -
Der hohe Erlaß der K. Kreisregierung vom 14. Februar 1890 Nr. 1300 betr. die Abänderung der Statuten der Oberamtssparkasse Neuenbürg wird der Versammlung mitgeteilt und von derselben
beschlossen:
1. dem Beschluß des Ausschusses vom 30. Januar d. I. nachträglich zuzustimmen;
2. in 10 Ziff. 2 a. des Aenderuugsentwurfs statt „inländischer kommunaler Korpora tionen" zu setzen; „württembergischer kommunaler Korporationen."
8 i2.
Durch den Tod des Oberamtssparkassiers Meeh ist die Stelle des Oberamtssparkassiers erledigt worden und soll heute wieder neu besetzt werden. Zunächst wird bezüglich der Dienst kaution. Besoldung und den besonderen Anstellungsbedingungen folgendes festgesetzt:
1. die Dieustkaution soll 8000 betragen und durch Verpfändung von Liegenschaft im 1'ft fachen Betrag oder durch Faustpfänder bestellt werden;
2. die Besoldung des Kassiers soll jährlich betragen .... 2400 ^6
neben einer Entschädigung für Schreibmaterialien, Stellung des Amtslokals und Heizung, Beleuchtung und Bedienung von . . . 200 „
3. besondere Anstellungsbedingungen:
u) die Anstellung erfolgt auf gegenseitige 1jährige Kündigung;
b) die Uebernahme bezw. Beibehaltung von Nebenämtern ist von der Zustimmung des Ausschusses abhängig;
c) der Kassier darf sich ohne Anzeige beim K. Oberamt nicht über Nacht ans dem Sitz entfernen; bei einer inehr als eintägigen Abwesenheit ist um Urlaub nach zusuchen, dessen Erteilung dem K. Oberamt zusteht. Im Falle eines Urlaubs