Die Versammlung im Einverständnis mit dem Ausschuß vermag eine Verbindlichkeit der Amtskorporation nicht anzuerkennen, umsoweniger, als nicht einmal eine Verbindlichkeit der Gemeinden anzunehmen ist, und

beschließt:

auf das Ansinnen der K. Forstverwaltnng nicht einzugehen.

Die von dein Oberamtssparkassicr K übler eingelegte Dienstkaution wird von der Versammlung geprüft und solche nicht beanstandet.

8 15 -

Es wird eine Zuschrift der Direktion der Heil- und Pfteganstatt in Pfullingen zur Sprache gebracht, in welcher das Anerbieten gemacht wird, geistesgestörte Persollen in Pro­visorischer Weise daselbst um täglich 1 71 L anfzunehmen. In Rücksicht darauf, daß

das hiesige Irrenlokal nicht so tauglich erscheint, wie es zu wünschen wäre, wird von der Versammlung

beschlösse«:

den Amtsversammlungsausschuß zum Abschluß eines Vertrags mit der Direktion jener Anstalr zu ermächtigen.

8 16.

Die im Protokoll des Ausschusses vom 19. August 1860 K 4 u. 12 näher bezeichneten Dekrete der K. Krcisregierung werden zur Kenntnis der Versammlung gebracht.

8 1 ?-

Der Amtsvcrsammlung haben auch die Ortsvorsteher der nicht stimmberechtigten Ge­meinden ungewohnt.

Für den getreuen Auszug:

G e s e h e n:

Lberamtmanrr Hosmann.

Amtsversammlungs-2lktuar

Wagner.