Die Versammlung im Einverständnis mit dem Ausschuß vermag eine Verbindlichkeit der Amtskorporation nicht anzuerkennen, umsoweniger, als nicht einmal eine Verbindlichkeit der Gemeinden anzunehmen ist, und
beschließt:
auf das Ansinnen der K. Forstverwaltnng nicht einzugehen.
Die von dein Oberamtssparkassicr K übler eingelegte Dienstkaution wird von der Versammlung geprüft und solche nicht beanstandet.
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Es wird eine Zuschrift der Direktion der Heil- und Pfteganstatt in Pfullingen zur Sprache gebracht, in welcher das Anerbieten gemacht wird, geistesgestörte Persollen in Provisorischer Weise daselbst um täglich 1 71 L anfzunehmen. In Rücksicht darauf, daß
das hiesige Irrenlokal nicht so tauglich erscheint, wie es zu wünschen wäre, wird von der Versammlung
beschlösse«:
den Amtsversammlungsausschuß zum Abschluß eines Vertrags mit der Direktion jener Anstalr zu ermächtigen.
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Die im Protokoll des Ausschusses vom 19. August 1860 K 4 u. 12 näher bezeichneten Dekrete der K. Krcisregierung werden zur Kenntnis der Versammlung gebracht.
8 1 ?-
Der Amtsvcrsammlung haben auch die Ortsvorsteher der nicht stimmberechtigten Gemeinden ungewohnt.
Für den getreuen Auszug:
G e s e h e n:
Lberamtmanrr Hosmann.
Amtsversammlungs-2lktuar
Wagner.