6. Für die Zukunft soll der Beschluß der Aintsversammlung vom 30. Juni 1874 Z 22 betreffend die Verwilligung von Beiträgen zur Errichtung von Feuerwehren dahin aus­gedehnt werden, daß auch zur Anschaffung von neuen Feuerspritzen an die Ge­meinden entsprechende Beiträge aus der Amtspflege verwilligt werden und zwar sollen die Verwilligungen dem Ausschuß überlassen werden; hiebei wird jedoch die Voraussetzung ausgesprochen, daß die Feuerspritzen den in der Bekanntmachung des K. Vermaltungsrats der Gebäudebrandversicherungs-Anstalt vom 21. Mai 1877 aufgestellten Bedingungen entsprechen, auch die zu verwilligenden Beiträge den Betrag von 20 Prozent der An- schaffungskosten nicht übersteigen sollen. (Dieser Beschluß wurde bei der Abstimmung mit überwiegender Stimmenmehrheit gefaßt.)

7. Die Gemeinde Conweiler wird dem Distrikt des Oberamtswundarztes Süßkind unter den in dem Dienstvertrag des Letzteren vom 21^23. Juni 1679 bezw. 14. Mai 1860 enthaltenen Bedingungen zugeteilt und das Wartgeld desselben demzufolge mit Wirkung vom 1. Dezember 1684 an um 100 erhöht, woran die Gemeinde Conweiler die Hälfte mit 50 c/L zu ersetzen hat.

8. Die Distriktsarztstelle in Herrenalb wird dem daselbst wohnhaften approbirten Arzt vr. Suchier übertragen, der vom Ausschuß entworfene und mit den seitherigen An­stellungsbedingungen übereinstimmende Dienstvertrag wird gut geheißen und solcher unter­zeichnet.

9. Den beiden Mitgliedern der Farrenschau wird an Stelle der seitherigen Taggelder von 1885,86 an eine Aversalvergütung von je jährlich 150 und dem Oberamtstierarzt eine Neisekostcnvergütung von jährlich 70 ^ ausgcsetzt, mit der Bestimmung, daß die Mitglieder ihre Stellvertreter selbst zu belohnen haben.

10. Die Benützung der Korporations-Postwertzeichen wird sowohl den Organen der Bezirks- Krankenpflege-Versicherung als auch der Bezirkskrankcnkasse, letzterer aber nur mit der Bestimmung gestattet, daß der Ersatz des Aufwands durch eine später festzusetzende Aversalsumme zu erfolgen hat.

I I. Dem Bezirksverein Neuenbürg des Schwarzwaldvereins wird ein jährlicher Beitrag von 500 c^6. in widerruflicher Weise aus der Amtspflege verwilligt.

12. Nach eingehender Ausführung des Vorsitzenden über einen Plan für Einführung der Korbflechterei im Bezirk und Errichtung einer Lehrwerkstätte in Herrenalb werden Seitens der Amtskorporation 3000 unter der Bedingung verwilligt, daß es gelingt, die weiter erforderlichen Gelder 7000 in der vom Vorsitzenden vorgeschlagenen

oder auf sonstige, die Amtskorperation nicht weiter belastende Weise aufzubringen; auch wird die Verzinsung der Anteilbeiträge von 7000 o/L mit 4 Prozent auf die Dauer von 10 Jahren, sowie die Vermittlung der Rückzahlung jener 7000 Anteilbeiträge nach erfolgter Heimzahlung des Kapitals von Seiten des Unternehmers übrigens ohne Sicherheitsleistung für das Kapital selbst, eventuell unter proratari­scher Abrechnung eines etwa entstehenden Verlustes den Zeichnern der Anteile gegenüber auf die Amtspflege übernommen in der Hoffnung, die K. Zentralstelle für Gewerbe und Handel werde die Sache durch Bewilligung eines jährlichen Beitrags zu der Ver­zinsung und den laufenden Betriebskosten des Unternehmens unterstützen. (Die Vcr- willigung erfolgte durch namentliche Abstimmung mit 23 gegen 3 Stimmen.)