ä) diese Statuten und sonstigen Bestimmungen sollen vorbehaltlich der Genehmigung der Königl. Kreisregierung mit 1. Januar 1886 in Kraft treten; s) die Verträge mit den beiden Aerzten werden vollzogen.

8 13.

Nach der halbjährlichen Uebersicht über Einnahmen und Ausgaben der Amtspflege vom

I. April bis 30. September 1865 betragen

I. die Einnahmen . . . 209 846 L

II. die Ausgaben . . . 196 969 33

III. das Passiv-Remanet . . 10 656 67

IV. der Kassenbestand . 10 856 ,, 67 ,,

8 14.

Zu den am 10. September 1685 vom Ausschuß vorgenommenen Wahlen:

af der Schützer zur Ermittlung des gemeinen Werts der nach dem Reichsviehseuchengesetz auf polizeiliche Anordnung zu lötenden oder vorher schon gefallenen Tiere pro 1884187,

K) sachverständiger Schätzer für Hagelschadenabschätzung, giebt die Versammlung ihre Zustimmung.

8 15.

Der Vorsitzende teilt einen Erlaß der Königl. Forstdirektion vom 13. November 1885 mit, wonach dieselbe die Bauherrschaft für die neu zu bauende Straße von Höfen durch das Forellenbachthal nach Langenbrand ablehnt, und erläutert den Stand dieser Angelegenheit näher. Der Amtspfleger tritt mit beratender Stimme in die Verhandlung ein, und es wird auf dessen Antrag mittelst namentlicher Abstimmung mit überwiegender Stimmenmehrheit

beschlösse».

1. die Straßenbauabteilung des Königl. Ministeriums des Innern wiederholt zu bitten, die Bauherrschaft für diesen Straßenbau zu übernehmen und falls dieses Gesuch wiederholt abgelehnt würde,

2. zu bitten, es möchten die zum Straßenbau erförderlichen Baupläne und ein Kosten­voranschlag auf Rechnung der Amtskorporalion durch einen Sachverständigen des Königl. Ministeriums des Innern gefertigt werden,

3. zu dem Straßenbau, außer den Kosten für diese Pläne, einen Beitrag von 3000 aus der Amtspflege zu verwilligen.

8 16.

Die Amtspflegrechnung pro 1884 85 wird in Abwesenheit des Amtspflegers publiziert.

8 17.

Schultheiß Beult er von Herrenalb referiert über das neue Gemeindeangehörigkeits- Gesetz und die auf Grund desselben von den Gemeindebehörden zu fassenden Beschlüsse.

8 16.

Der Versammlung wohnten auch sämtliche nicht stimmberechtigten Ortsvorsteher an.

Zur Beurkundung:

Amtsvcrsammluugs-Aktuar

Wagner.