d)
Für Stabsoffiziere, Aerzte, Militärbeamte desselben Ranges:
für Frühstück.- 40 L
„ Mittagessen .... 1 „ 50 „
„ Abendessen . . . . — „ 70 „
Betrag.
2 60
c) Für Hauptleute, Rittmeister, Lieutenants und die Militärbeamten zu 6io des Servistarifs:
für Frühstück.— 35 L
„ Mittagessen .... I „ 30 „
„ Abendessen . . . . — „ 55 „
2
20
cl) Für Militärpersonen vom Feldwebel abwärts das I'/, fache der aus dem Militärfonds jeweilig geleisteten Vergütung, welche durch den Reichs- Anzeiger veröffentlicht wird.
e) Bei Militür-Ersatzgeschäften und Kontrollversammlungen der dabei verwendeten Mannschaft in den Fällen, wo dieselbe weder Quartier- noch Natural-Verpflegung oder nur ersteres anzusprechen hat, als Entschädigung für Verpflegung.
80
n. Jür Aolenkeistungen je für 1 Kilometer Entfernung:
1. bei Tag.
(zum wenigsten im Ganzen I
2. bei Nacht ..,.
(im Ganzen nicht unter 1 c^)
wobei der Rückweg nicht in Betracht kommt, Kilometerteile aber für voll zu berechnen sind.
IU Leistungen vei Jeuersvrünsten:
1. Für Spritzen- und Wagen-Fuhren:
a) bei der Hinfuhr: je auf ein Pferd für die ersten 4 Kilometer und
darunter.
bei jedem weiteren Kilometer.
b) bei der Rückfuhr: die Hälfte der Hinfuhrtaxe.
Die Rückfuhr hat jedoch durch die zur Hinfuhr benützten Bespannungen ohne besondere Vergütung zu erfolgen, wenn der notwendige Aufenthalt am Brandplatz nicht über zwei Stunden gewährt hat.
Bei Fuhren, welche sich nur auf die eigene Markung erstrecken, findet eine Vergütung von Seiten der Amtskorporation nur dann statt, wenn die Parzellen 6 oder mehr Kilometer von der Hauptgemeinde entfernt sind.
2. Für Feuerreiter (Pferd und Mann):
a) auf 7 Kilometer Entfernung und darunter.
d) bei mehr als 7 Kilometer Entfernung für jeden weiteren Kilometer .
20
25
4
20
4
20