In den

In den

Winter-

Sommer-

monaten.

monaten.

Täglich.

Täglich.

3. Hauptleute, Rittmeister, Lieutenants und die Militärbeamten zu 810

des Servistarifs .

4. Für die Militärpersonen vom Feldwebel abwärts und zwar:

1

50

r

а) Feldwebel und die übrigen in; Servistarifs unter ^.4 und 811

genannten Chargen.

d) Porteps-Fähnriche und die im Tarif und 812 erwähnten

Chargen.

c) Unteroffiziere, Unter-Roßärzte und die im Tarif -Vo aufgeführten Militärpersonen.

б ) alle übrigen Chargen.

60

50

8 . Stallung für Pferde:

(ek. gleichfalls obiges Regulativ.)

Für ein Pferd eines Offiziers, sowie für ein Dienstpferd ohne Unter-

schied der Zahl.

30

30

6. Geschäftszimmer, Wacht- und Arrestlokale:

(ek. gleichfalls obiges Regulativ.)

Geschäftszimmer.

80

40

für eine einzelne Wacht- oder Arrest-Stube.

50

50

für zwei dergleichen zusammenhängende Lokale .

75

75

für drei dergleichen .

I

1

für vier dergleichen .

1

20

1

20

v. Naturalleistungen:

Betrag.

1. Bei Vorspannen und zwar auf 1 Kilometer oder weniger:

«z

a) für ein Wagen oder Reitpferd - .

20

d) für ein Reitpferd, welches von dem Vorspannleistenden nicht selbst

ge»

ritten wird.

.

25

c) für ein paar Ochsen .

30

ch für ein paar Kühe .

20

e) für eine Chaise .

15

f) für einen Wagen .

8

§) für einen Karren.

5

8) für einen Mann.

10

Diese Sätze sind für die ersten 5 Kilometer überall doppelt anzuwenden.

Für den Rückweg erfolgt keine Vergütung.

2. Naturalverpflegung:

a) für Generale für Frühstück. 50 L

Mittagessen .... S SO

Abendessen .... I 10

3

80