In den
In den
Winter-
Sommer-
monaten.
monaten.
Täglich.
Täglich.
3. Hauptleute, Rittmeister, Lieutenants und die Militärbeamten zu 810
des Servistarifs .
4. Für die Militärpersonen vom Feldwebel abwärts und zwar:
1
50
r
—
а) Feldwebel und die übrigen in; Servistarifs unter ^.4 und 811
genannten Chargen.
d) Porteps-Fähnriche und die im Tarif und 812 erwähnten
Chargen.
c) Unteroffiziere, Unter-Roßärzte und die im Tarif -Vo aufgeführten Militärpersonen.
б ) alle übrigen Chargen.
—
60
—
50
8 . Stallung für Pferde:
(ek. gleichfalls obiges Regulativ.)
Für ein Pferd eines Offiziers, sowie für ein Dienstpferd ohne Unter-
schied der Zahl.
—
30
—
30
6. Geschäftszimmer, Wacht- und Arrestlokale:
(ek. gleichfalls obiges Regulativ.)
Geschäftszimmer.
—
80
—
40
für eine einzelne Wacht- oder Arrest-Stube.
—
50
—
50
für zwei dergleichen zusammenhängende Lokale .
—
75
—
75
für drei dergleichen .
I
—
1
—
für vier dergleichen .
1
20
1
20
v. Naturalleistungen:
Betrag.
1. Bei Vorspannen und zwar auf 1 Kilometer oder weniger:
«z
a) für ein Wagen oder Reitpferd - .
—
20
d) für ein Reitpferd, welches von dem Vorspannleistenden nicht selbst
ge»
ritten wird.
.
—
25
c) für ein paar Ochsen .
—
30
ch für ein paar Kühe .
—
20
e) für eine Chaise .
—
15
f) für einen Wagen .
—
8
§) für einen Karren.
—
5
8) für einen Mann.
—
10
Diese Sätze sind für die ersten 5 Kilometer überall doppelt anzuwenden.
Für den Rückweg erfolgt keine Vergütung.
2. Naturalverpflegung:
a) für Generale für Frühstück.— 50 L
„ „ „ Mittagessen .... S „ SO „
„ „ „ Abendessen .... I „ 10 „
3
80