Der Antrag des Stadtschultheißen Weßinger, daß Krankenkosten für Ausländer, welche auf Grund der Convention von 1853 von der inländischen Aufenthalts-Gemeinde zu bezahlen sind, künftig zur Amtsvergleichung gebracht werden sollen, wird dem Ausschuß zur Begutachtung überwiesen.
8 13.
Der verstorbene Schultheiß Dürr in Langenbrand bezog für Besorgung des Ge- fangenentransportwesens früher 5 fl. und vom 1. Juli 1666 an auf 3 Jahre weitere 3 fl.
Die Amtsversammlung
beschließt:
Die Belohnung von 6 fl. auch dem neuernannten Schultheißen Rentschter, übrigens in widerruflicher Weise auszusetzen.
8 14 .
Der Ausschuß wird bevollmächtigt, das Kleemeisterei-Gebäude nebst Fallhütte an die hiesige Stadtgeineinde um den Preis von 600 fl. unter der Bedingung zu verkaufen, daß die hiesige Stadt jede andere Gemeinde des Bezirks, welche keinen eigenen Waasenplatz hat, zur Benützung des ihrigen zuläßt, ohne andere Bezahlung als die für den Waasenmeister bestimmten Gebühren. Hiebei ist die Verlegung der Fallhütte außerhalb der Stadt vorausgesetzt.
Sollte eine Vereinigung auf dieser Grundlage nicht zu Stande kommen, so wird der Ausschuß einen andern Vorschlag zu vereinbaren suchen.
8 15.
Der Kostenvoranschlag über die Anfertigung von Fensterrouleaux in die Badkabinette des Bezirkskrankenhauses und Beschaffung einer Douche für das dortige Dampfbad im Betrag von 22 fl. 45 kr. wird zur Ausführung genehmigt.
8 16.
Der Gemeinde Kapfenhardt wird für Unterbringung der geisteskranken Anna Maria Keck von da in einer Jrrenheilanstalt auf die Dauer dieser Unterbringung ein jährlicher Beitrag von 20 fl. verwilligt.
8 17.
Das Oberamt wird ermächtigt, einige Buch gedruckte Protokolle für Gemeinderathsund Bürgerausschußwahlen aus Rechnung der Amtspflege anzuschaffen und an die Gemeinden zu vertheilen.