III. Remanet .... 5,159 fl. 37 kr.
IV. Kassenbestand . . . 5,159 fl. 37 kr.
Z 10.
Zu dem
Amtskörperschasts-Etat pro 1869/70,
welchen der Amtspfleger vorträgt, werden folgende Aenderungen
beschlossen:
Die Beiträge an Gemeinden zu neuen Straßenanlagen sollen von 200 fl. uf 600 fl. erhöht werden. Auch werden 50 fl. Beitrag zur Anschaffung einer bessern Feuerspritze für Wildbad vorgesehen.
Ein eisernes Hofthor am Bezirkskrankenhause wird nicht für erforderlich gehalten, der betreffende Etatssatz V. ,1. mit 100 fl. solle jedoch unverändert bleiben.
Hienach kommen zu dem berechneten Deficit von . . 7913 fl. — kr.
weitere. 450 fl. — kr. _
— > 8363 fl. — kr.
Hiezu Amtsvergleichungskosten ....... 488 fl. 58 kr. _
— > 8851 si. 58 kr.
Da jedoch die Rechnung pro 1867/68 ein disponibles Restvermögen von 944 fl 57 kr. ergeben hat, so wird
beschlossen:
wie im vorigen Jahr die Amtsschadensumlage auf
8,200 fl .
festzusetzen.
K 11.
Nach einer Mittheilung des Oberamts Ulm besteht eine Convention vom Jahr 1851 unter sümmtlichen an der Eisenbahnlinie von Tettnang bis Heilbronn gelegenen Bezirken, wonach die Armenfuhren, für welche die Eisenbahn benützt werden kann, auf Rechnung der Oberamtskörperschaft nicht blos bis zur nächsten Oberamtsstation, sondern soweit als dies nur immer zulässig, durch die Eisenbahn geschehen. Kranke Arme dürfen, was eine spätere Convention von 1856 ausspricht, selbstverständlich nur soweit transportirt werden, als dies von dem öffentlichen Arzt des Absendungsorts für zulässig erklärt ist. Ganz mittellose Personen müßten aus der Gemeinde-Casse des Absendungsorts mit den nothwendigsten Geldmitteln für den Unterhalt unterwegs versehen werden, was ebenfalls ein Gegenstand der Amtsvergleichung ist.
Die Amtsversammlung
beschließt:
Diesen Conventionen beizutreten und anzuerkennen, daß sie auch auf Angehörige nicht beigetretener Bezirke anwendbar sei.