Neuenbürg.

Auszug ans dem Amts-Bersammlungs Protokoll

vom 11. Februar 1869.

Z r.

Nach der summarischen Ueberficht über die Einnahmen und Ausgaben der Amtspflege pro i. Januar 1869 betragen nach dem Tagbuch:

I. Die Einnahmen

inol. des Remanets pro 30. Juni 1868 von

5005 fl. 27 kr..43,660 fl. 57 kr.

II. Die Ausgaben ..38,838 fl. 19 kr.

III. Das Remanet.. 4,822 fl. 38 kr.

IV. Der Kassenbestand..: 4,622 fl. 44 kr.

Z 2.

Kaminfeger Ehrlich hat für den Fall der Bestellung seines Sohnes zum Kaminfeger für den hiesigen Bezirk seine Stelle niedergelegt. Auf ergangenen Bewerberaufruf hat sich Niemand gemeldet, als der Sohn des seitherigen Kaminfegers. Dieser Bewerber ist 28 Jahre .lt, gut prädicirt und seit seinen Schuljahren als Kaminfeger beschäftigt.

Die Mitglieder der Amtsversammlung sind von der Tüchtigkeit des Christian Ehr­lich jao. zu dem von ihm nachgesuchten Dienste überzeugt und bestellen ihn daher Zum Ka­minfeger für den hiesigen Bezirk in der vorgeschriebenen widerruflichen Weise. Als Wohnsitz wird ihm Neuenbürg angewiesen.

Z 3.

Das neue Regulativ über die Kaminfegerlöhne vom 27. Mai 1668 ist in Folge des Beschlusses oben S. 46 im hiesigen Bezirk noch nicht zur Anwendung gekommen. Das Oberamt theilt mit, wie sich das neue Regulativ vom alten unterscheidet und glaubt, daß die erhöhten Sätze des neuen Regulativs durch die seit dem Jahre 1843 eingetretene Steigerung der Preise der Lebensmittel ihre hinreichende Begründung finden.

Die Amtsversammlung

beschließt:

1) Das neue Lohnregulativ vom 27. Mai 1868 für den hiesigen Bezirk einzu­führen ;

2) Nachstehende kleinere Wohnsitze, welche nicht mehr als 12 Kamine haben, als abgelegen anzuerkennen: bei

Neuenbürg: Eisenfuhrtsägmühle, Bahnwärterhaus bei Rothenbach ;

Bieselsberg: Untermühle;

Birkenfeld: Mühle und Bahnhof, Ziegelhütte, Bahnwärter­

häuschen ;

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