8 tt.
Genehmigt werden die Beschlüsse des Amtsversaminlungsausschusses
1. vom 24. September 1897, betreffend die Wahl des Geometers Störzbach als Kataster-Geometer für 17 Bezirksorte,
2. vom 31. Jannar 1898, betreffend die Wahl des Stadt- und Bade-Arztes Or. mecl. Schmid in Liebenzell zum Distrikts- und Armenarzt für die 8 Gemeinden Beinberg, Bieselsberg, Grimbach, Kapfenhardt, Maisenbach mit Zainen, Oberlengen Hardt, Schwarzenberg und Unterlengenhardt.
Hiebei wird bestimmt, daß der auf die Gemeinde Grimbach entfallende Anteil am Wartgeld des Distriktsarztes vom 1. April 1898 ab, ebenso wie bei den übrigen Gemeinden zu °/i., auf die Amtskörperschaft übernommen wird.
Der Dienstvertrag mit Or. Schmid wird unterzeichnet.
8 9.
Die Geschäftsführung des Kataster-Geometers Tag in Calmbach ist seit längerer Zeit so mangelhaft, daß dessen Entlassung unumgänglich notwendig geworden ist. Die bürgerlichen Kollegien der Distriktsorte desselben haben daher entsprechend der Anregung des Amtsversammlungsausschusses den Dienstvertrag mit Tag zu Anfang dieses Jahres gekündigt. Auch hat der Ausschuß am 31. Januar d. I.
beschlossen:
die Auszahlung des dem Tag aus der Amtspflege zukommenden Wartgelds von 500 ^ vom 1. Februar 1898 ab insolange zu sistieren, bis derselbe seinen Verpflichtungen gegen die Amtskörperschaft, Gemeinden und Privaten nachgekommen sein wird.
Der Stand der Verhandlungen wegen Aufstellung eines neuen Kataster-Geometers wird mitgeteilt.
Es wird
beschlossen:
1. den Beschluß des Ausschusses vom 31. Januar d. I. ausdrücklich zu genehmigen und den letzteren zur Anweisung entsprechender Abschlagszahlungen an Tag nach teilweiser Aufarbeitung seiner Rückstände zu ermächtigen,
2. dem Ausschuß die Aufstellung eines neuen Kataster-Geometers mit dem Sitz in Calmbach oder Wildbad zu überlassen.
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Die Gemeinde Schömberg ist aus dem Bezirk des Distrikts- und Armenarztes in Liebenzcll ausgetreten und hat den prakt. Arzt I>. Bonzelius von Schömberg als Orts- nnd Armenarzt aufgestellt. Sie bittet nun um Gewährung eines Beitrags zu dem Wartgeld des Ortsarztes von 100 aus Mitteln der Amtskörperschaft.
Behufs Vermeidung mißlicher Konsequenzen beschließt die Amtsversammlung:
das Gesuch abzuweisen.