§ 3-

Die Amt svergl eichungskosten pro 1697/98 im Betrog von

2032 -4L 74 L

werden genehmigt.

Z 4.

Der Aufwand auf Geisteskranke, Schwachsinnige und Epileptische pro 1897/98 im Betrag von

- 2382 -4L 72 L

wird genehmigt.

Z 5 .

Bei der Beratung der Amtsvergleichungstaxcn wird

beschlofieri:

dieselben im bisherigen Betrage zu belassen.

6 .

Nach den Uebersichten über die Einnahmen und Ausgaben der Amtspflege und zwar

L. pro 1. Oktober 1897

betragen:

I. die Einnahmen. 179 436 -4L 76 ^

II. die Ausgaben. 167 246 93 ,.

III. das Passiv-Remanet.

IV. der Kassenbestand.

Abmangel11 -4L 29 inzwischen bis auf eine kleine Differenz aufgeklärt;

b. pro 1. April 1898

I. die Einnahmen

pro 1897/98 . 298 193 -46 10 L

1898/99 . 19 681 .. 24

11. die Ausgaben

pro 1897,98 1898/99

271 359 ---L 31 L 27 581 .. 75 ,.

III. das Passiv-Remanet

IV. der Kassenbestand ....

Abmangel70

12 189 -46 83 ^ 12178 54 ..

317874 -4L 34 ^

298 941 -4L 06 L

18 933 -4L 28 18 932 58

8 7 .

Die Uebersicht über den Aufwand auf die Unterhaltung der nicht in die Verwaltung der Amtskorporation übernommenen Nachbarschaftsstraßen Pro 1897/98. wvrnach der Ersatz an die Gemeinden für Aufwand auf Beitragsstraßen

5332 -4L 88 L

beträgt, wird der Versammlung mitgeteilt und der Ersatz genehmigt.