§ 3-
Die Amt svergl eichungskosten pro 1697/98 im Betrog von
—2032 -4L 74 L
werden genehmigt.
Z 4.
Der Aufwand auf Geisteskranke, Schwachsinnige und Epileptische pro 1897/98 im Betrag von
—- 2382 -4L 72 L
wird genehmigt.
Z 5 .
Bei der Beratung der Amtsvergleichungstaxcn wird
beschlofieri:
dieselben im bisherigen Betrage zu belassen.
6 .
Nach den Uebersichten über die Einnahmen und Ausgaben der Amtspflege und zwar
L. pro 1. Oktober 1897
betragen:
I. die Einnahmen. 179 436 -4L 76 ^
II. die Ausgaben. 167 246 „ 93 ,.
III. das Passiv-Remanet.
IV. der Kassenbestand.
Abmangel —11 -4L 29 inzwischen bis auf eine kleine Differenz aufgeklärt;
b. pro 1. April 1898
I. die Einnahmen
pro 1897/98 . 298 193 -46 10 L
„ 1898/99 . 19 681 .. 24 „
11. die Ausgaben
pro 1897,98 „ 1898/99
271 359 ---L 31 L 27 581 .. 75 ,.
III. das Passiv-Remanet
IV. der Kassenbestand ....
Abmangel —70
12 189 -46 83 ^ 12178 „ 54 ..
317874 -4L 34 ^
298 941 -4L 06 L
18 933 -4L 28 18 932 „ 58 „
8 7 .
Die Uebersicht über den Aufwand auf die Unterhaltung der nicht in die Verwaltung der Amtskorporation übernommenen Nachbarschaftsstraßen Pro 1897/98. wvrnach der Ersatz an die Gemeinden für Aufwand auf Beitragsstraßen
—5332 -4L 88 L
beträgt, wird der Versammlung mitgeteilt und der Ersatz genehmigt.