4

Die Amtsversammlung beschließt:

1. die Amtskörperschaftsumlage für das Rechnungsjahr 1909 auf 68000 ^ festzusetzen, den weiteren Fehlbetrag auf das Restvermögen der Oberamtspslege zu übernehmen und das letztere zur Bestreitung etwaiger außerordentlicher Bedürfnisse oorzubehalten,

2. die K. Kreisregierung um Pollziehbarkeitserklärung des Voranschlags zu bitten.

§ 14.

Entsprechend einem Antrag des Bezirksrats vom 22. April 1909 (Prot. S. 118) wird

beschlossen:

ander jährlich 100 ^ betragende Pauschgebühr für das Telephon im Kanzleilokal der Bezirks­krankenkasse und der Bezirkskrankenpflegeoersicherung V» mit rund 33 ^ pro Jahr aus die Amtskorporalion zu übernehmen.

8 15.

Unter Bezugnahme auf den Beschluß der Amtsoersammlung vom 27. November 1907, betreffend die Deckung desjenigen Defizits der Bezirkskrankenkasse, welches die land- und forstwirtschaftlichen Arbeiter, die Gemeinde- und Korporationsbediensteten und die Hebammen verursachen, ist vom Bezirksrat

beantragt:

zu dem ungedeckten Defizit der Bezirkskrankenkasse pro 1907 von 2209-^ 81 ^ einen weiteren außerordentlichen Beitrag von 800 ^ zu verwilligen. diesen in 2 Jahresraten pro 1909 und 1910 mit je 400 in den Amtspslege-Etat einzustellen und in derselben Weise durch die Oberamtspflege ausbezahlen zu lassen. (Beschluß v. 27. April 1909, Prot. S. 123.)

Die Amtsoersammlung beschließt: dem Antrag des Bezirksrats beizutreten.

§ 16.

In Verfolg des Beschlusses der Amtsocrsammlung vom 27. November 1907

der Bezirksrat:

beantragt

die Belohnung des Schriftführers der Amtsversammlung und des Bezirksrats in Angelegenheiten der Amtskörperschaftsverwaltung vom 1. Dezember 1907 ab auf jähr­lich 225 festzusetzen.

(Beschluß vom 27. April 1909. Prot. S. 132.)

Von der Amtsoersammlung wird dieser Antrag genehmigt und zum Beschluß erhoben.

8 17-

Schultheiß Frey von Aichelberg ist abgetreten.

Bezüglich der'Belohnung des Rechnungssachverständigen für die Prüfung der amts­körperschaftlichen Rechnungen rc. zu vergl. § 15 der Amtsoersammlungsbeschlüsse vom 10. April 1908 stellt der Bezirksrat den

Antrag:

1. dem Geschäftsmann für seine bisherige Tätigkeit die von ihm angerechncten Beloh­nungen im Gesamtbetrag von 380 - 6 25 c) zur Auszahlung durch die betreffenden

Kassen zu genehmigen;

2. für künftig folgende Iahresbelohnungen zu verwilligen:

a) für Revision der Oberamtspflegerechnung.80

b) für Revision der Rechnung der Bezirkskrankenpflegeoersicherung . . 80

c) für Revision der Oberamissparkafsenrechnung.140 °^,

zusammen . 300

je einschließlich der erforderlichen Nachrechnungen und der sonstigen zur Obliegenheit des Rechnungsfachverständigen gehörigen Berechnungen, insbesondere Quartierkosten­berechnungen. (Beschluß vom 27. April 1909, Prot. S. 134.)

Dieser Antrag wird von der Amtsversammlung genehmigt und zum Beschluß erhoben.