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Die Amtsversammlung beschließt:
1. die Amtskörperschaftsumlage für das Rechnungsjahr 1909 auf 68000 ^ festzusetzen, den weiteren Fehlbetrag auf das Restvermögen der Oberamtspslege zu übernehmen und das letztere zur Bestreitung etwaiger außerordentlicher Bedürfnisse oorzubehalten,
2. die K. Kreisregierung um Pollziehbarkeitserklärung des Voranschlags zu bitten.
§ 14.
Entsprechend einem Antrag des Bezirksrats vom 22. April 1909 (Prot. S. 118) wird
beschlossen:
ander jährlich 100 ^ betragende Pauschgebühr für das Telephon im Kanzleilokal der Bezirkskrankenkasse und der Bezirkskrankenpflegeoersicherung V» mit rund 33 ^ pro Jahr aus die Amtskorporalion zu übernehmen.
8 15.
Unter Bezugnahme auf den Beschluß der Amtsoersammlung vom 27. November 1907, betreffend die Deckung desjenigen Defizits der Bezirkskrankenkasse, welches die land- und forstwirtschaftlichen Arbeiter, die Gemeinde- und Korporationsbediensteten und die Hebammen verursachen, ist vom Bezirksrat
beantragt:
zu dem ungedeckten Defizit der Bezirkskrankenkasse pro 1907 von 2209-^ 81 ^ einen weiteren außerordentlichen Beitrag von 800 ^ zu verwilligen. diesen in 2 Jahresraten pro 1909 und 1910 mit je 400 in den Amtspslege-Etat einzustellen und in derselben Weise durch die Oberamtspflege ausbezahlen zu lassen. (Beschluß v. 27. April 1909, Prot. S. 123.)
Die Amtsoersammlung beschließt: dem Antrag des Bezirksrats beizutreten.
§ 16.
In Verfolg des Beschlusses der Amtsocrsammlung vom 27. November 1907
der Bezirksrat:
beantragt
die Belohnung des Schriftführers der Amtsversammlung und des Bezirksrats in Angelegenheiten der Amtskörperschaftsverwaltung vom 1. Dezember 1907 ab auf jährlich 225 festzusetzen.
(Beschluß vom 27. April 1909. Prot. S. 132.)
Von der Amtsoersammlung wird dieser Antrag genehmigt und zum Beschluß erhoben.
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— Schultheiß Frey von Aichelberg ist abgetreten. —
Bezüglich der'Belohnung des Rechnungssachverständigen für die Prüfung der amtskörperschaftlichen Rechnungen rc. — zu vergl. § 15 der Amtsoersammlungsbeschlüsse vom 10. April 1908 — stellt der Bezirksrat den
Antrag:
1. dem Geschäftsmann für seine bisherige Tätigkeit die von ihm angerechncten Belohnungen im Gesamtbetrag von 380 - 6 25 c) zur Auszahlung durch die betreffenden
Kassen zu genehmigen;
2. für künftig folgende Iahresbelohnungen zu verwilligen:
a) für Revision der Oberamtspflegerechnung.80
b) für Revision der Rechnung der Bezirkskrankenpflegeoersicherung . . 80
c) für Revision der Oberamissparkafsenrechnung.140 °^,
zusammen . 300
je einschließlich der erforderlichen Nachrechnungen und der sonstigen zur Obliegenheit des Rechnungsfachverständigen gehörigen Berechnungen, insbesondere Quartierkostenberechnungen. (Beschluß vom 27. April 1909, Prot. S. 134.)
Dieser Antrag wird von der Amtsversammlung genehmigt und zum Beschluß erhoben.