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§ 18.
— Stadtschultheiß Müller von Neubulach ist abgetreten. —
Dem Antrag des Bezirksrats vom 27. April 1909 — Prot. S. 136 — entsprechend wird von der Amtsoersammlung
beschlossen:
1. die Vorrückung des Verwaltungsaktuars Müller in Neubulach in die nächst höhere bezw. höchste Gehaltsstufe von 4500^ mit Wirkung vom 1. April 1909 an zu genehmigen:
2. demselben vorn 1. April 1909 an eine Entschädigung für Diensträume von jährlich 50-^ zu vermilligen.
§ 19.
— Oberamtspfleger Fechter ist abgetreten. —
Dem Antrag des Bezirksrats vom 27. April 1909 —- Prot. S. 138 — entsprechend wird von der Amtsoersammlung weiter beschlossen:
1. die Vorrückung des Oberamtspflegers. Verwaltungsaktuars rc. Fechter in die nächst höhere bezw. höchste Gehaltsstufe von 4500 mit Wirkung vom 1. April 1909 an zu genehmigen,
dagegen
2. vom 1. April 1909 an die bisher gereichte besondere Gehilfenzulage für Stammheim von jährlich 365 ^ in Wegfall kommen zu lassen:
3. die aus dem Verwaltungsaktuarsbezirk des Oberamtspflegers Fechter mit dem Beginn des lausenden Rechnungsjahres ausgeschiedene Gemeinde Althengstett von der ferneren Entrichtung der bisherigen Vergütung zu entbinden.
8 20 .
Die Gemeindekollegien von Teinach bitten um einen Beitrag zu den auf ca. 3000 ^ veranschlagten Kosten der beabsichtigten Straßenkorrektion (Erbreiterung) bei der Brücke über die Teinach. Der Bezirksrat stellt den
Antrag:
Zu diesem Straßenbau einen Beitrag aus der Amtspflege zu vermilligen in Höhe eines vollen Drittels sämtlicher Kosten unter der Bedingung, daß die Gemeinde Teinach die Bauherrschaft übernimmt und zur Unterhaltung der neuen Straße und des Brückchens sich verpflichtet, soweit solche nicht dem Badbesitzer obliegt.
Dieser Antrag-wird von der Amtsversammlung angenommen und zum Beschluß erhoben.
8 21 .
Zur Bekämpfung gemeingefährlicher Krankheiten hat das K. Ministerium des Innern mit Erlaß vom 21. März 1908 Nr. 1239 die Ausrüstung des Bezirks-Wohnungsdesinfektors und Beschaffung eines Krankentransportwagens als Bedürfnis bezeichnet. Die Ausrüstung für den Desinfektor ist bereits angeschafft: bezüglich des Krankentransportwagens wird der Bezirksrat hiermit ermächtigt, mit der Stadtgemeinde Calw wegen Mitbenützung eines von ihr anzuschaffenden Wagens durch die Bc- zirksgemeinden ein Abkommen zu treffen.
8 22 .
Dem Antrag des Bezirksrats vom 22. April 1909 — Prot. S. 121 — wird entsprochen und
beschlossen:
das Landjägerstationskommando Calw an die Unsallmeldestelle anzuschließen und die erwachsenden Kosten und die Iahres-Gebühr aus die Amtspflege zu übernehmen.
8 23.
Der Vorsitzende trägt die Grundzüge über Wesen und Bedeutung der Einrichtung von Wanderarbeitsstätten, sowie die bisher in dieser Sache gepflogenen Verhandlungen und folgenden
Antrag
des Bezirksrats vom 27. April 1909 — Prot. S. 158 — vor:
„Die Amtsversammlung wolle beschließen, eine Wanderarbeitsstätte in Calw auf Rechnung der Amtskorporation einzurichten und zu betreiben unter der Voraussetzung, daß die Stadtgemeinde Calw ihre hiezu geeigneten Gebäulichkeiten zur Verfügung stellt und den Betrieb