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§ 18.

Stadtschultheiß Müller von Neubulach ist abgetreten.

Dem Antrag des Bezirksrats vom 27. April 1909 Prot. S. 136 entsprechend wird von der Amtsoersammlung

beschlossen:

1. die Vorrückung des Verwaltungsaktuars Müller in Neubulach in die nächst höhere bezw. höchste Gehaltsstufe von 4500^ mit Wirkung vom 1. April 1909 an zu genehmigen:

2. demselben vorn 1. April 1909 an eine Entschädigung für Diensträume von jährlich 50-^ zu vermilligen.

§ 19.

Oberamtspfleger Fechter ist abgetreten.

Dem Antrag des Bezirksrats vom 27. April 1909- Prot. S. 138 entsprechend wird von der Amtsoersammlung weiter beschlossen:

1. die Vorrückung des Oberamtspflegers. Verwaltungsaktuars rc. Fechter in die nächst höhere bezw. höchste Gehaltsstufe von 4500 mit Wirkung vom 1. April 1909 an zu genehmigen,

dagegen

2. vom 1. April 1909 an die bisher gereichte besondere Gehilfenzulage für Stammheim von jährlich 365 ^ in Wegfall kommen zu lassen:

3. die aus dem Verwaltungsaktuarsbezirk des Oberamtspflegers Fechter mit dem Beginn des lausenden Rechnungsjahres ausgeschiedene Gemeinde Althengstett von der ferneren Entrichtung der bisherigen Vergütung zu entbinden.

8 20 .

Die Gemeindekollegien von Teinach bitten um einen Beitrag zu den auf ca. 3000 ^ ver­anschlagten Kosten der beabsichtigten Straßenkorrektion (Erbreiterung) bei der Brücke über die Teinach. Der Bezirksrat stellt den

Antrag:

Zu diesem Straßenbau einen Beitrag aus der Amtspflege zu vermilligen in Höhe eines vollen Drittels sämtlicher Kosten unter der Bedingung, daß die Gemeinde Teinach die Bauherrschaft übernimmt und zur Unterhaltung der neuen Straße und des Brückchens sich verpflichtet, soweit solche nicht dem Badbesitzer obliegt.

Dieser Antrag-wird von der Amtsversammlung angenommen und zum Beschluß erhoben.

8 21 .

Zur Bekämpfung gemeingefährlicher Krankheiten hat das K. Ministerium des Innern mit Erlaß vom 21. März 1908 Nr. 1239 die Ausrüstung des Bezirks-Wohnungsdesinfektors und Be­schaffung eines Krankentransportwagens als Bedürfnis bezeichnet. Die Ausrüstung für den Des­infektor ist bereits angeschafft: bezüglich des Krankentransportwagens wird der Bezirksrat hiermit ermächtigt, mit der Stadtgemeinde Calw wegen Mitbenützung eines von ihr anzuschaffenden Wagens durch die Bc- zirksgemeinden ein Abkommen zu treffen.

8 22 .

Dem Antrag des Bezirksrats vom 22. April 1909 Prot. S. 121 wird entsprochen und

beschlossen:

das Landjägerstationskommando Calw an die Unsallmeldestelle anzuschließen und die erwachsenden Kosten und die Iahres-Gebühr aus die Amtspflege zu übernehmen.

8 23.

Der Vorsitzende trägt die Grundzüge über Wesen und Bedeutung der Einrichtung von Wander­arbeitsstätten, sowie die bisher in dieser Sache gepflogenen Verhandlungen und folgenden

Antrag

des Bezirksrats vom 27. April 1909 Prot. S. 158 vor:

Die Amtsversammlung wolle beschließen, eine Wanderarbeitsstätte in Calw auf Rechnung der Amtskorporation einzurichten und zu betreiben unter der Voraussetzung, daß die Stadt­gemeinde Calw ihre hiezu geeigneten Gebäulichkeiten zur Verfügung stellt und den Betrieb