3

habe, daß eine Umlegung auf die sämtlichen in Betracht kommenden Gemeinden nach § 232 der Dollz. Vers, zur Gem.-O. nur auf Grund des Steuerfußes erfolgen könnte: daß aber eine Fest­setzung der Vergütungen gemäß Art. 143 Abs. 3 Gem.-O. nur nach dem Umfang der Inanspruchnahme der Dienste der Verwaltungsaktuare geschehen könne und eine Festsetzung außerhalb dieses Rahmens gesetzlich unzulässig sei.

2. daß die hierauf neu gefertigte und vom Bezirksrat gutgeheißene Berechnung, in welcher die Vergütungen nach Verwaltungsaktuarsbezirken und zwar zunächst für die Zeit vom 1 . Januar bis 31. März 1908 ausgeschieden worden sind, von der K. Kreisregierung lt. Erlaß vom 12. Januar 1909 Nr. 285 vorbehältlich der Zustimmung der Amtsversammlung genehmigt wurde.

Die Amtsversammlung hält unter diesen Umständen an ihrem Beschluß vom 10. April 1908 nicht mehr fest und erklärt hiemit die Zustimmung zu der neuen Regelung.

Gleichzeitig ist die Amtsoersammlung auch mit der heute vorgetragenen Berechnung der Ver­gütungen für die Zeit vom 1. April 1908 bis 31. März 1909, welche sich ebenfalls auf Art. 143 Abs. 3 Gem.-O. gründet, einverstanden.

§ 10 .

Durch Beschluß' der Amtsoersammlung vom 20. Dezember 1905 wurde der Gemeinde Emberg zu den Kosten

3 ) des Straßenbaues vom Teinachtal nach Emberg, d) der Verlegung der Talstraße nach Oberkollwangen ein Gesamtbeitrag von 20000 Mk. zahlbar vom 1 . April 1910 ab, zugesagt.

Nachdem nach neueren Berechnungen der Gesamtaufwand statt früherer 65000 Mk. nunmehr zu 86000 Mark veranschlagt ist, wozu vom Staat zusammen 25400 Mk. Beiträge zugesichert sind, bittet die Gemeinde Emberg auch um Erhöhung des Beitrags der Amtskorporalion.

Der Bezirksrat hält eine Erhöhung aus dem Grunde für gerechtfertigt, weil seinerzeit in dem von der Amtsversammlung gutgeheißenen Antrag des Amtsversammlungsausschusses die Verwilligung eines vollen V»tels für die Talstraße in Aussicht gestellt worden ist und beantragt:

den Beitrag an die Gemeinde Emberg um 2000 Mk., somit von 20000 Mk. auf 22000 Mk. zu erhöhen.

Dieser Antrag wird von der Amtsversammlung zum Beschluß erhoben.

§ N-

Vom Bezirksrat ist beantragt:

1 . den auf den Markungen Hornberg und Zwerenberg gelegenen Teil der neuerbauten Nach- barschaftsstraßeBerneck-Hornbergin Verwaltung der Amtskorporation zu übernehmen.

2. dem für diese Strecke aufgestellten Straßenwärter Heinrich Koch in Hornberg einen jährlichen Gehalt von 520 zu oerwilligen. (Beschluß vom 5. Januar 1909 Prot. S. 105.)

Dieser Antrag wird von der Amtsversammlung genehmigt.

8 12 .

Der Bezirksrat beantragt:

der Gemeinde Simmozheim mit Rücksicht auf den im Jahre 1907 erlittenen Hagelschaden einen Nachlaß an der Amtskörperschaftsumlage für 1907 von 150 Mk. zu gewähren. (Beschluß vom 23. Februar 1909, Prot. S. 114.)

Dieser Antrag wird von der Amtsversammlung mit 29 gegen 1 Stimme abgelehnt, mit Rücksicht auf die günstigen ökonomischen Verhältnisse der Gemeinde Simmozheim.

8 13.

Der Voranschlag des Haushalts der Amtskörperschaft für das Rechnungsjahr 1909 wird oorgetragen und erläutert.

Nach demselben sind die Einnahmen zu 47,246 ^

Ausgaben zu 115,297 ^

veranschlagt

und beträgt die Unzulänglichkeit 68,051 ^ cZ.

Der Bezirksrat beantragt eine Amtskörperschafts-Umlage von 68000 die Uebernahme des. weiteren Fehlbetrages auf das Restoermögen und die Erhaltung des letzteren zur Bestreitung etwaiger außerordentlicher Bedürfnisse.