Kostenbewußtseins auch eine Reduzierung der Dienstieistungen ein­hergehen könnte, in der Öffentiichkeit hat sich nämiich eine etwas unbedarfte Betrachtungsweise durchgesetzt, deren Äußerungen den (sicher fatschen) Eindruck erzeugen, man werde irgendwann auch ohne den Öffentiichen Dienst auskommen. Wir woiien jedenfaiis festhaiten, daß Beratungen nicht deshatb verkürzt werden oder gar ganz unterbieten dürfen, weit sie nicht unmitteibar zu einem Ertrag in Geid führen. Auch der Landkreis vereinnahmt - wenn auch überwiegend indirekt - Steuern. Die Kreisbevöikerung hat ein Recht darauf, diese Mittei vernünftig und sinnvoii eingesetzt zu wissen. Wir bedanken uns an dieser Steiie bei aiien Mitarbeiterinnen und Mit­arbeitern der Verwaitung, die dem Rechnung tragen.

Das Straßenwesen schiägt sich beiieibe nicht nur in uniiebsamen Prü­fungsbemerkungen nieder. Wir aiie und nicht zuietzt auch die Wirt­schaft im Kreis wissen es zu schätzen, wenn wenigstens durchschnitt- iichen Anforderungen in diesem Bereich Rechnung getragen wird und z. B. der Anschiuß unseres Gebiets an überörtiiche Verkehrswege nicht iänger im Abseits steht.

Nur beispieihaft sei die Neuanbindung der K 4325J)Mr1n der Kreisstadt an die B 463 erwähnt. Die Maßnahme schiägt sich im Vermögenshaushait nieder und hat bisher nur den Verwaitungs- ausschuß beschäftigt. Unsere Fraktion steht auf dem Standpunkt, daß der Landkreis auch in seiner Eigenschaft ais Straßenbautastträger struktureiie Entwickiungen in seinen Städten und Gemeinden zu begün­stigen hat. Er muß das seibstverständiich in einer Weise tun, die gegenüber aiien Kommunen jederzeit vertreten werden kann. Die Verantwortung für örtiiche Entwickiungen hat er aber den dafür Zu­ständigen zu Obertassen.