Die Bitdung des Eigenbetriebs hat dazu geführt, daß der Kernhaushait für jedermann sichtbar durch die Ergebnisse nicht mehr tangiert wird. Die erhoffte Transparenz und Aussagekraft tritt aiterdings höchstens in Teitbereichen ein. Die über 100 Mio. DM betragende Rücksteüung für Nachsorgekosten, der dann auf der Aktivseite nur eine Kaptiaiaufbrin- gungsverpftichtung des Landkreises gegenübersteht, ist nur schwer einzuordnen. Schtießiich müssen die künftigen Gebührenzahter für den Aufwand geradestehen. Es würde unseres Erachtens genügen, wenn die aufgebrachten Nachsorgekosten im Eriäuterungsbereich zum Haus- hattsptan fortgeschrieben werden.
Die Einwohnerzah! des Landkreises wächst und gieichzeitig nehmen die Restmüüeimer ab. Dem müssen wir - teider - über eine erneute Änderung des Gebührensystems entgegenwirken. Vom Jahr 1999 an soiite jeder Haushatt, der zur Grundgebühr veraniagt wird, automatisch eine Restmüiitonne und eventuei! auch eine Biomüütonne erhatten. Der Kostenanteii, weicher nicht über Grundgebühren gedeckt werden kann, ist über die Zah! der Leerungen abzurechnen bzw. zu decken. Bei der Abfaitgebühr ist es eben anders ais beim Wasserzins: Unwiiiige, um nicht zu sagen Böswiitige, können die inanspruchnahme zu Lasten des Orts- und Landschaftsbiides vermeiden.
Budgetierung, Personaikosten und Aufwendungen im EDV-Bereich stehen im unmitteibarer Verbindung. Wir begrüßen es zunächst, daß auf unsere Anregung hin der weitere Budgetkreis 5 Aügemeine Finanzwirtschaft zustande kam und damit gewährieistet ist, daß im Bereich „Landrat/Querschnittsdienste" kein vermeinttiches Überschußbudget mehr ausgewiesen wird, in dem wir dann die Kreisumiage wiederfinden. Die Verwaitung hat geradezu mit Ehrgeiz die Personaikosten einmai mehr in Vorjahreshöhe eingefroren. Sie visiert den Abbau von fünf Stei- ien an. Unsere kiammheimiiche Sorge bieibt, daß mit der Stärkung des