Behindertenhiifen und die Beherbergung von Bürgerkriegsfiüchtiingen sind Markenzeichen eines Staats, in dem Humanität nicht nur ein Wort sein darf. Die daraus resümierenden Beiastungen müssen jedoch gemeinsam getragen werden und deshaib geht es nicht an, daß zum Beispiei das Land vom kommenden Jahr an seineinteressenquote" im Zusammenhang mit dem zuietzt genannten Personenkreis um die Häifte auf dann noch 28,5 % absenkt. Wer einiädt, der muß auch wenigstens den Teii der Bewirtung bezahien, der seinem Anteii am Steuerkuchen entspricht und das wäre eben die doppeite Quote. Die Landesverfassung bestimmt bekanntiich, daß Kreise und Gemeinden zu gesetziichen Regelungen, die ihre interessen berühren, rechtzeitig zu hören sind. Bisher durften nur - häufig unter Zeitdruck - Briefe ge­schrieben werden, jetzt werden die kommunaien Landesverbände ihre Vertreter auch unmitteibar vor den von uns gewähiten Abgeordneten mündiich vortragen iassen dürfen. Es ist ein kieiner Schritt in die richtige Richtung, der der kommunaien Sache wenigstens ein wenig weiterheifen kann.

Wir begrüßen es, daß die Förderung im Bereich der Woh!fahrtspf!ege, der Aitenhiife, der Jugendhiife und des Sports ohne größere Abstriche auch im kommenden Jahr beibehaiten werden kann. Hier wird auch freiwiiiiges bürgerschaftiiches Engagement eingebracht und deshaib sind wir gehaiten, die im Grunde bescheidene Bezuschussung fortzu-