LANDKREIS
CALW
VERHANDLUNGSNIEDERSCHRIFT
öffentl.
ja
§ 4
2. Satzung zur Änderung der Abfallsatzung vom 4.11.1996
- Vorlage VI/134 -
Verhandelt am 3.11.1997
Vor dem KT
Vorsitzender LR Köblitz
Anw.Mitglieder 48
Normalzahl
52
Für die CDU/F.D.P.-Fraktionsgemeinschaft drückt Kreisrat Vogel seine Zufriedenheit darüber aus, daß die Gebühren 1998 stabil bleiben. Er bedauert es, daß es 1998 noch keine Pflichtbehälter gibt.
Kreisrätin Dieterich und Kreisräte Seewald und Trommer stimmen für ihre Fraktionen der Vorlage zu.
Geschäftsführer Kaufmann vom Abfallwirtschaftsbetrieb erläutert im folgenden die Funktionsweise der Sperrmüllabfuhr auf Abruf und beantwortet Einzelfragen aus der Mitte des Kreistages.
So wird der Eigenbetrieb den von Kreisrat Schabert angesprochenen Geruchsbelästigungen durch das Kompostwerk Oberhaugstett nachgehen.
Kreisrat Baitinger regt an, daß der Abfallkalender auch für Spätaussiedler sprachlich verständlich gestaltet werden sollte.
Der Vorsitzende führt aus, daß die Stadt Nagold dem Landkreis noch kein geeignetes Grundstück für die Errichtung eines Recyclinghofes auf Gemarkung Nagold ange- boten hat.
Im Anschluß an die Aussprache faßt der Kreistag folgende Beschlüsse:
1. Der Kreistag stimmt den Kalkulationsgrundlagen für die Abfallgebühr 1998 zu.
2. Der Kreistag beschließt die aus Anlage 5 ersichtliche 2. Satzung zur Änderung der Abfallsatzung vom 4. November 1996.
(2 Nein-Stimmen)
Verteiler für Auszüge:
1 x 12 1 x B 6