LANDKREIS

CALW

VERHANDLUNGSNIEDERSCHRIFT

öffentl.

ja

§ 5

Einführung eines kreisweiten Tarifverbundes - Vorlage VI/135 -

Verhandelt am 3.11.1997

Vordem

KT

Vorsitzender LR Röblitz

Anw.Mitglieder 48

Normalzahl

52

Für ihre Fraktionen stimmen Kreisrätin Dieterich und Kreisräte Vogel und Trommer der Vorlage zu.

Kreisrat Vogel regt an, daß der Verwaltungsausschuß jeweils den Wirtschaftsplä­nen zustimmen sollte.

Die im Wirtschaftsplan der VGC ausgewiesenen Beträge insbesondere die Beträge für Harmonisierung und Durchführung und für die Geschäftsstelle stellen für Kreisrat Vogel jeweils Höchstbeträge dar. Die Durchtarifierungen bei den Schülerverkehren und zu den angrenzenden Verbünden sollen nach Auffassung von Kreisrat Vogel spitz abgerechnet werden.

Kreisrat Fuchtel regt eine Verbesserung des Fahrplanauskunftsystems an; Kreisrat Löffler bittet, noch Kreisfahrpläne nachdrucken zu lassen.

Im Anschluß an die Aussprache faßt der Kreistag folgende Beschlüsse:

1. Die Verwaltung wird ermächtigt, die beiliegende Vereinbarung zwischen dem

Land Baden-Württemberg, dem Landkreis Calw und der Verkehrsgesellschaft Bäder­kreis Calw mbH (VGC) über die Finanzierung des Verklehrsverbundes Calw (Stand 24.09.1997) abzuschließen.

2. Der Wirtschaftsplan der VGC soll folgende Beträge vorsehen:

Harmonisierung und Durchtarifierung (ohne Kosten für die Schülerverkehre) Durchtarifierung bei den Schülerverkehren Durchtarifierung zu angrenzenden Verbünden Geschäftsstelle (Einstimmig)

800.000 DM

800.000 DM 650.000 DM 350.000 DM

Verteiler für Auszüge:

1 x 12 1 x 33