LANDKREIS
CALW
VERHANDLUNGSNIEDERSCHRIFT
Verhandelt am Vor dem Vorsitzender Anw.Mitglieder Normalzahl öffentl. 3.11.1997 KT LRKöblitz 48 52 ja
§ 3
Radwegekonzeption;
Förderung und FortS chreibung - Vorlage VI/133 -
Einer Anregung von Kreisrat Seewald folgend werden die in Ziffer 2 des Beschlußantrages angegebenen Prozentzahlen gestrichen.
Kreisrat Trommer bittet um gelegentliche Vorlage eines Gesamtüberblicks über bereits realisierte Maßnahmen.
1. Der Kreistag nimmt von den Möglichkeiten der Förderung von Radwegen nach dem GVFG Kenntnis.
2. Der Kreistag beschließt, die Restfinanzierung der im Radwegekonzept enthaltenen und GVFG-förderfähigen Radwege an Kreisstraßen zur Hälfte auf den Landkreis und die Belegenheitsgemeinde zu verteilen.
3. Die Verwaltung wird ermächtigt, das Radwegekonzept aus dem Jahre 1988 zu überarbeiten und eine fortgeschriebene Konzeption vorzulegen.
(Einstimmig)
Verteiler für Auszüge :
1 x 12 1 x 26