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15.10.1954

. . , § 5 - . .

Geschäfts- und Zuständigkeitsordnung für die Kreis­

verbandsverwaltung.

(Vorg.:Beschluss des Kreisräts v.30.9.1954 -§ 14-)

Der Entwurf einer Geschäfts- und'Zuständigkeitsordnung für die Verwaltung des Kreisverbands ist den Mitgliedern des Kreis tags so zeitig zugegangen, dass es ihnen möglich war, sich über seinen Inhalt,schon vor der,heutigen Sitzung zu unterrich ten.,

Da in ihm die Änderungen nach Nr.2 des o.a. Beschlusses des Kreisrats noch nicht berücksichtigt werden konnten; gibt sie der Kreisamtmann heute wörtlich bekannt.

Aus der Mitte des Kreistags werden zu dem Entwurf weder Fragen gestellt noch Anregungen gegeben oder gar irgendwelche Bedenken gegen ihn erhoben. Vielmehr ist einstimmiger

Beschluss/

mit Wirkung vom 15. Oktober 1954 die vom Kreisrat am 30.Sep­tember 1954 vorgeschlagene Geschäfts- und Zuständigkeitsord­nung für die Verwaltung des Kreisverbands (mit den in ihrem Abschnitt VIII aufgeführten Anlagen 1 bis 4)^ zu erlassen.

1) Die Ordnung samt Anlagen ist diesem Niederschriftenband am Schluss zwischen 2 gelben Blättern angeschlossen/

Auszüge:

Kreispflege 6

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