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15.10.1954

§ 6

Änderung der Satzung über die Entschädigung der beim

Kreisverband ehrenamtlich Tätigen.

(Vorg.:Beschluss des Kreisrats vom 15.10.54 -§ 4-)

Nach Vortrag des Kreisamtmanns und kurzer Aussprache wird auf Antrag des Kreisrats einstimmig

beschlossen:

1. ) Die Satzung über die Entschädigung der beim Kreisverband

ehrenamtlich Tätigen vom 30.11.1950 (§ 9 der Niederschrift über die Verhandlungen des Kreistags am gleichen Tag) i.d.F. des (vom fr.Innenministerium Württemberg-Hohenzollern mit Erlass vom 10.5.1952 Nr. IV 3202 B 3/1/52 und vom Kreistag am 9.10.1952 -§ 8 der Sitzungsniederschrift- genehmigten) Beschlusses dea Kreisrats vom 20.3.1952 (§ 7 der Verhandlungs­niederschrift) wird mit Wirkung vom 15^ Oktober 1954 wie folgt geändert: '

a) In § 1 Abs.l Satz 1 wird die Zahl "12" durch die Zähl "16" ersetzt;

b) in § 3 Satz 1 tritt an die Stelle der Zahl "5" jeweils die Zahl "10".

2. ) Dem Regierungspräsidium Südwürttemberg-Hohenzollern ist gemäss

Art.17 Abs.3 Satz 2 KrO ein Niederschriftsauszug vorzulegen. Auszüge:

Kreispflege 4

Reg.Präs. 1

Landratsamt -Gesch.Teilela, 11a *

u.IIb sowie Kasse- 4

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