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15.10.1954
Das Mitglied Seeber beantragt hierauf, noch ausdrücklich zu beschliessen, dass das erworbene Haus für Zwecke der Landwirtschaftsschule umzübauen und zu verwenden ist. Der Vorsitzende stellt hierzu jedoch, ohne Widerspruch zu finden, fest, dass dies mit der vorstehenden Entscheidung des Kreistags bereits als beschlossen anzusehen ist.
Der Vorsitzende des Kreisbauernverbands, Mitglied Jakob Mast, dankte dem Kreistag und Kreisrat für den Erwerb des Gebäudes für Landwirtschaftsschulzwecke. Seiner Bitte, in dem Haus ein Zimmer dem Kreisbauernverband zur Verfügung zu stellen, wurde,-wie schon vom Kreisrat am 30.9.19^4* auch vom Kreistag einstimmig entsprochen.
Auszüge:
Kreispflege 6
§ 4
Dienstanweisung für die Kreisbaumwarte.
(Vorg.: Beschluss des Kreisrats vom 30.9.1954 -§ 13-)
Auf Vorschlag des Kreisrats wird ohne Aussprache einstimmig - * beschlossen,
für die Kreisbaumwarte mit Wirkung vom heutigen Tag eine Dienstanweisung in der Fassung zu erlassen, wie sie sich aus der Anlage 4 zur Geschäfts- und Zuständigkeitsordnung für die Kreisverbandsverwaltung (vgl. unten § 5) ergibt.
Auszüge:
Kreispflege 5
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