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15.10.1954

§ 3

Erwerb des fr. Autenrieth'schen Anwesens in Calw,

Krankenhausstaffel Nr. 3. zur Einrichtung einer

Landwirtschaftsschule.

Der Vorsitzende berichtet dem Kreistag über die Entwick­lungsgeschichte dieses Kaufs, den Beschluss des Kreisrats vom 30. Sept.1954 (§ 11 der Verhandlungsniederschrift) und über den wesentlichen Inhalt des Kaufvertrags mit der Energie-Versor­gung Schwaben A.G. vom 6. Okt. 1954. Die Kosten des Umbaus des Gebäudes für Zwecke der Landwirtschaftsschule würden etwa 35.000,-- DM betragen. Kreisbaumeister Klumpp habe ihm -dem Landrat- aber nun vor einigen Tagen mitgeteilt, dass nach seinen Feststellungen der damit erreichbare Erfolg diesen Aufwand kaum rechtfertigen werde. Der Vorsitzende habe veranlasst, dass'ihm das Ergebnis dieser Feststellungen auch noch schriftlich mitge­teilt werde, damit er es dem Kreisrat zur weiteren Beschluss­fassung unterbreiten könne.

Die Mitglieder des Kreisrats Rentschler und Hirschburger drücken ihre Überraschung über das Ergebnis der Prüfung durch den Kreisbaumeister aus. Das-Gebäude-sei für Zwecke der Land­wirtschaftsschule gekauft worden. Der Kreisrat habe den Erwerb mit.diesem Ziel immer nur von der Bewilligung eines Staatsbei­trags von 50.000,- DM abhängig gemacht. Nachdem aber nunmehr der Beitrag des Landes in dieser Höhe gewährt und in vollem Um­fang den durch die Landwirtschaftsabgabe aufgebrachten Mitteln entnommen werde, müsse das Gebäude auch für die Landwirtschafts­schule Verwendung finden.

Vom Kreistag wird daher nach eingehender Beratung einstimmig

beschlossen,

den am den Preis von 80.000, DM und unter den vom Vorsitzen­den mitgeteilten Bedingungen erfolgten Kauf des Gebäudes Kran­kenhausstaffel Nr.3 mit den zugehörigen Parz.Nr. 1746/1 und 1746/2 in Calw mit einer Gesamtgrundfläche von 27 ar 75 qm zum Zweck der Einrichtung einer Landwirtschaftsschule zu genehmigen.

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