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15.10.1954
§ 3
Erwerb des fr. Autenrieth'schen Anwesens in Calw,
Krankenhausstaffel Nr. 3. zur Einrichtung einer
Landwirtschaftsschule.
Der Vorsitzende berichtet dem Kreistag über die Entwicklungsgeschichte dieses Kaufs, den Beschluss des Kreisrats vom 30. Sept.1954 (§ 11 der Verhandlungsniederschrift) und über den wesentlichen Inhalt des Kaufvertrags mit der Energie-Versorgung Schwaben A.G. vom 6. Okt. 1954. Die Kosten des Umbaus des Gebäudes für Zwecke der Landwirtschaftsschule würden etwa 35.000,-- DM betragen. Kreisbaumeister Klumpp habe ihm -dem Landrat- aber nun vor einigen Tagen mitgeteilt, dass nach seinen Feststellungen der damit erreichbare Erfolg diesen Aufwand kaum rechtfertigen werde. Der Vorsitzende habe veranlasst, dass'ihm das Ergebnis dieser Feststellungen auch noch schriftlich mitgeteilt werde, damit er es dem Kreisrat zur weiteren Beschlussfassung unterbreiten könne.
Die Mitglieder des Kreisrats Rentschler und Hirschburger drücken ihre Überraschung über das Ergebnis der Prüfung durch den Kreisbaumeister aus. Das-Gebäude-sei für Zwecke der Landwirtschaftsschule gekauft worden. Der Kreisrat habe den Erwerb mit.diesem Ziel immer nur von der Bewilligung eines Staatsbeitrags von 50.000,—- DM abhängig gemacht. Nachdem aber nunmehr der Beitrag des Landes in dieser Höhe gewährt und in vollem Umfang den durch die Landwirtschaftsabgabe aufgebrachten Mitteln entnommen werde, müsse das Gebäude auch für die Landwirtschaftsschule Verwendung finden.
Vom Kreistag wird daher nach eingehender Beratung einstimmig
beschlossen,
den am den Preis von 80.000,— DM und unter den vom Vorsitzenden mitgeteilten Bedingungen erfolgten Kauf des Gebäudes Krankenhausstaffel Nr.3 mit den zugehörigen Parz.Nr. 1746/1 und 1746/2 in Calw mit einer Gesamtgrundfläche von 27 ar 75 qm zum Zweck der Einrichtung einer Landwirtschaftsschule zu genehmigen.
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