15.10.1954
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Beschlüsse.
(9) Bei der Abstimmung über die zu entscheidenden Fragen wurde einstimmig
beschlossen,
1. ) die Erweiterungsmassnahmen an den Kreiskrankenhäusern Nagold
und Neuenbürg auf der Grundlage der heute dem Kreistag vorgelegten Pläne und Kostenvoranschläge (1,1 Millionen DM für das Kreiskrankenhaus Nagold und 1,3 Millionen DM für das Kreiskrankenhaus Neuenbürg) durchzuführen und'die Bauleitung und Bauausführung den Planfertigern Dr.-Ing. Rudolf Gabel , Reg.- Baumeister, Heilbronn a.N., (für Nagold) und Dipl.-Ing. Ernst Breitling , Tübingen, (für Neuenbürg) zu übertragen;
2. ) mit der Ausführung beider Vorhaben gleichzeitig im Frühjahr
1955 zu beginnen;
3. ) den Kreisrat gemäss Art.29 Abs.l Satz 3 KrO zur Ausführung
dieser Beschlüsse im Rahmen der vom Kreistag festgestellten Haushaltspläne des Kreisverbands zu ermächtigen.
Der Vorsitzende dankte dem Kreistag für diesen einmütigen Beschluss; er sei ein weiterer Beweis für die Einheit und Geschlossenheit des ganzes Kreises und für das Zusammengehörigkeitsgefühl seiner Bevölkerung.
Auszüge:
Kreispflege 10
Krankenhausverw. 2
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