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18.2.1954

-§ 14 <- "

' Ernennung des Kreisinspektors S c h n i t z e r ,

' zum Beamten auf Zeit.

" (Vorg.^Beschluss des Kreistags v.29.1.1953,-§ 14, .

-. und des'Kreisrats"vom 9.2.1954 -§ 13'-) "* ' *

Die Bewährungsfrisf'des Widerrufsbeamten Kreisinspektor Karl Schnitzer läuft am 15.2.1954 abT Nach § 2 Abs.l Satz *2 des'württ. hohenz.-Kommunalbeamtengesetzes vom *17.10.1951 (Reg.Bl.S.109) ist er deshalb, wenn er nicht entlassen wird,* vom 16. Februar 1954 an zum Beamten auf Zeit zu ernennen. - (.1

-Der Beamte hat sich als für seine Aufgaben recht"gut geeignet erwiesen, weshalb seine Entlassung nicht in Betracht kommt. Der Empfehlung<des Kreisrats vom 9.2.195,4 folgend,.,wird jrielmehr, ein­stimmig .-,. 1 ^ G.,.i

beschlossen: * r.'"

- r

1. ) Kreisinspektor Schnitzer wird gern..Nr.2 des Beschlusses des

Kreistags vom 29.1.1953 für die Zeit vom 16.Februar 1954 bis

15. Februar I960 zum Beamten auf Zeit ernannt.

*

2. ) Der Vorsitzende wird ermächtigt, dem Beamten die vorgeschrie- " bene*Urkunde über"seine Ernennung"zum Beämten'auf Zeit auszu-

_ -händigen. -.r;', uo'v '

3. ) Der Pensionskasse'für Körperschaftsbeamte* ist die Ernennung - - '' mitzuteilen.

Auszüge: - :

Kreispflege. 5. i .. ;-i; ; ; - -tr:

*n.§ 15 -Y, ; ,

' - Ernennung des Kreisoberinspektors' S c h w* a*r z-* zum **'"

,.j.f <-. ... Beamten auf Zeit. --

' (Vorg.u Beschluss des Kreistags vom 29.1.1953 -§ 15 - '

- .. und des Krei^srats vom 9.2.1954 .§ 14 -)

Die Bewährungsfrist des Widerrufsbeamten Kreisoberinspektor Paal Schwarz läuft am 17. April 1954 ab. Falls er nicht entlassen