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18.2.1954
-§ 14 <- "
' Ernennung des Kreisinspektors S c h n i t z e r ,
' zum Beamten auf Zeit.
" (Vorg.^Beschluss des Kreistags v.29.1.1953,-§ 14, .
-. und des'Kreisrats"vom 9.2.1954 -§ 13'-) — "* ' *
Die Bewährungsfrisf'des Widerrufsbeamten Kreisinspektor Karl Schnitzer läuft am 15.2.1954 abT Nach § 2 Abs.l Satz *2 des'württ. hohenz.-Kommunalbeamtengesetzes vom *17.10.1951 (Reg.Bl.S.109) ist er deshalb, wenn er nicht entlassen wird,* vom 16. Februar 1954 an zum Beamten auf Zeit zu ernennen. - (.1
-Der Beamte hat sich als für seine Aufgaben recht"gut geeignet erwiesen, weshalb seine Entlassung nicht in Betracht kommt. Der Empfehlung<des Kreisrats vom 9.2.195,4 folgend,.,wird jrielmehr, einstimmig .-,. 1 ^ G.,.i
beschlossen: * r.'"
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1. ) Kreisinspektor Schnitzer wird gern..Nr.2 des Beschlusses des
Kreistags vom 29.1.1953 für die Zeit vom 16.Februar 1954 bis
15. Februar I960 zum Beamten auf Zeit ernannt.
*
2. ) Der Vorsitzende wird ermächtigt, dem Beamten die vorgeschrie- " bene*Urkunde über"seine Ernennung"zum Beämten'auf Zeit auszu-
_ -händigen. -.r;', uo'v '
3. ) Der Pensionskasse'für Körperschaftsbeamte* ist die Ernennung - - '' mitzuteilen.
Auszüge: - :
Kreispflege. 5. i .. ;-i; ; ; - -tr:
„*n.§ 15 -Y, ; ,
' - Ernennung des Kreisoberinspektors' S c h w* a*r z-* zum **'"
,.j.f <-. ... Beamten auf Zeit. --
' (Vorg.u Beschluss des Kreistags vom 29.1.1953 -§ 15 - '
- .. und des Krei^srats vom 9.2.1954 .§ 14 -)
Die Bewährungsfrist des Widerrufsbeamten Kreisoberinspektor Paal Schwarz läuft am 17. April 1954 ab. Falls er nicht entlassen