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18.2.1954

3.) dem Regierangspräsidium Südwürttemberg-Hohenzollern ein Niederschriftsauszug mit der neu gefassten Satzung vorzu­legen. .

Auszüge:

Kreispflege 4

, Reg.Präsidium . 1..., .- r: .

§ ,13 .... -----

Ernennung des Kreisbaumeisters E h m a n n,

Neuenbürg,zum Beamten auf Zeit.

(Vorg.:Beschluss d.Kreistags v.9.10.1952 -§ 18-*

. j , und des Kreisrats vom 9.2.1954 -§ 15-)

Die Bewährungsfrist des Widerrufsbeamten Kreisbaumeister Gerhard Ehmann läuft am.28.Februar 1954 ab. Wenn er nicht ent lassen wird, "'ist er deshalb gern. § 2 Abs.l Satz 2 des württ.- * hohenz. Kommunalbeamtengesetzes vom 17.10.1951 (Reg.Bl.S.109)

- vom l.März 1954 an zum Beamten auf Zeit za ernennet';'

' Da der Beamte sich voll bewährt hat, kommt seine Entlas­sung nicht in Frage. Dem Vorschlag des Kreisrats vom 9.2.1954 "entsprechend,wird daher einstimmig'/ - " -* ^ '

beschlossen:

.1.),Kreisbaumeister Ehmann wird gern.;Nr.2^des grundsätzlichen Beschlusses des Kreistags vom 9.10.1952^ (§ 9 dar Verhand­lungsniederschrift) für die Zeit vom l.März 1954 bis 29.

/ . Februar 1964 zum Beamten auf Zeit ernannt.

, 2.) .Der Vorsitzende wird ermächtigt,-dem Beamten,die vorge­schriebene Urkunde über seine Ernennung zum Beamten auf Zeit auszuhändigen. _ ,

3.).Der Pensionskasse für-Körperschaftsbeamte-ist^die Ernen­nung nitzuteilen.. f, -

Auszüge:

Kreispflege 5: ; - J.. : ^ L ,.

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