20
18.2.1954
3.) dem Regierangspräsidium Südwürttemberg-Hohenzollern ein Niederschriftsauszug mit der neu gefassten Satzung vorzulegen. .
Auszüge:
Kreispflege 4
, Reg.Präsidium . 1..., .- r: .
§ ,13 .... -----
Ernennung des Kreisbaumeisters E h m a n n,
Neuenbürg,zum Beamten auf Zeit.
(Vorg.:Beschluss d.Kreistags v.9.10.1952 -§ 18-*
. j , und des Kreisrats vom 9.2.1954 -§ 15-)
Die Bewährungsfrist des Widerrufsbeamten Kreisbaumeister Gerhard Ehmann läuft am.28.Februar 1954 ab. Wenn er nicht ent lassen wird, "'ist er deshalb gern. § 2 Abs.l Satz 2 des württ.- * hohenz. Kommunalbeamtengesetzes vom 17.10.1951 (Reg.Bl.S.109)
- vom l.März 1954 an zum Beamten auf Zeit za ernennet';'
' Da der Beamte sich voll bewährt hat, kommt seine Entlassung nicht in Frage. Dem Vorschlag des Kreisrats vom 9.2.1954 "entsprechend,wird daher einstimmig'/ - " -* ^ '
beschlossen:
.1.),Kreisbaumeister Ehmann wird gern.;Nr.2^des grundsätzlichen Beschlusses des Kreistags vom 9.10.1952^ (§ 9 dar Verhandlungsniederschrift) für die Zeit vom l.März 1954 bis 29.
/ . Februar 1964 zum Beamten auf Zeit ernannt.
, 2.) .Der Vorsitzende wird ermächtigt,-dem Beamten,die vorgeschriebene Urkunde über seine Ernennung zum Beamten auf Zeit auszuhändigen. _ ,
3.).Der Pensionskasse für-Körperschaftsbeamte-ist^die Ernennung nitzuteilen.. f, -
Auszüge:
Kreispflege 5: ; - J.. : ^ L ,.
/