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18.-2.-1954 § 11
Änderung der Besoldungssatzung. . . ...
. .(Vorg.:- Beschluss d.Kreisrats v.9.2.1954''-§"12-)
Der Kreisamtmann trägt vor, dass in der Besoldungssatzüng des Kreisverbands die durch die<Zurruhesetzung des Strassen- . warts Bross (oben § 10) ab-1. März 1954 freiwerdende Planstelle der Bes.<Gr.'A 11 gestrichen werden könne-, da diese ' ' (schon.bisher in der Satzung als "künftig wegfallend" bezeich nete) Stelle nicht mehr besetzt werde,' weil die Strassenwarte nicht beamtenrechtlich angestellt zu werden brauchten.und üblicherweise auch nicht mehr ins Beamtenverhältnis berufen.;. würden.
Dem Vorschlag des Kreisrats vom 9.2.1954 entsprechend wird deshalb einstimmig
beschlossen: ^
1.) Die "Satzung über die Besoldung (Stellenplan) der Beamten des Kreisverbands" wird mit-Wirkung vom 1. März 1954 wie folgt geändert: - -
Bei Bes.Gruppe Ä 11 ist der Eintrag "2 Kreisverbandsstras senwärter (k.w.)" durch " 1 Kreisverbandsstrassenwart (k. w.)" zu ersetzen.
-- 2.) Dem Regierungspräsidium Südwürttemberg-Hohenzollern in* Tübingen ist ein Niederschriftsauszug hierüber vorzulegen.
Auszüge:
Kreispflege 4