18.2.1954
17
. § 10
Zurruhesetzung des Strassenwarts B r o s s, Beihingen.
,(Vorg.: Beschluss des Kreispats vom 9.2.1954 - § 11 -)
Der beim Kreisverband als Beamter auf Lebenszeit angestellte „Strassenwart Christian Bross, Beihingen,: geb. am 23.3.1890, beantragte am 6.2.1954 gern.Art.13 Abs.2 des Beamtengesetzes vom 8.4. 1949 (Reg.Bl. für Württemberg-Hohenzollern, S.169) seine Ver- Setzung in den Ruhestand mit Wirkung voml. März 1954.; )
*- Nach der genannten Bestimmung kann dem Antrag des nahezu -64 Jahre alten Beamten ohne den Nachweis der Dienstunfähigkeit (Art.14 BG) entsprochen werden.
Der Empfehlung des Kreisrats vom 9.2.1954 entsprechend wird daher einstimmig. - -
beschlossen:
1. ) Strassenwart Christian B r o s s wird auf Grund von Art.18
Abs.l BG i.V. mit Art.18 Nr.5 KrO auf seinen Antrag gern.Art.13 Abs.2 und Art.18 Abs.3'Satz 2 BG mit Wirkung vom 1.März 1954in den Ruhestand versetzt.
2. ) Dem Beamten ist eine Urkunde über seine Zurruhesetzung zuzu
stellen, in der ihm auch der Dank für.sgine dem Kreis geleisteten treuen Dienste auszusprechen ist.
3. ) Der Pensionskasse für Körperschaftsbeamte ist die Zurruhe
setzung mitzuteilen.. : -
Auszüge:
Kreispflege 5
Pensionskasse 1 * .