817 .
Entschädigung der Mitglieder der Amtsoersammlung und des Bezirksrats.
Angesichts der fortgeschrittenen Teurung wird mit Stimmenmehrheit
beschl offen:
die Vergütung der am Versammlungsort wohnenden Mitglieder der Amtsversammlung und des Be-
zirksrats sowie der etwaigen Ausschüsse mit sofortiger Wirkung zu erhöhen und zwar:
für die am Versammlungsort wohnenden Mitglieder von 4000 Mk. auf 6000 Mk.
für die auswärts wohnenden Mitglieder von 6000 Mk. auf 8000 Mk.
das bisherige Kilometergeld mit 40 Mk. dagegen zu belassen. Angehörigen des Arbeiterstandes soll der
Verdienstausfall gewährt werden.
818 .
Anweisung der Gemeinde Wart an den Verwaltungsaktuariatsbezirk Wildberg.
Die Amtsversammlung nimmt ohne Erinnerung Kenntnis von dem Beschluß des Bezirksrats vom 31. August 1921, wonach die Gemeinde Sulz ab 1. April 1922 aus dem Bezirk des Verwaltungsaktuars Mutschler in Wildberg ausscheidet und dem Bezirk Wildberg als Ersatz die Gemeinden Gaugenwald und Wart vom Bezirk Nagold zugeteilt werden sollen, ferner von dem Beschluß des Bezirksrats vom 14. November 1921, durch welchen auf eine Eingabe der Gemeinde Gaugenwald hin diese Gemeinde beim Bezirk Altensteig bleibt, also nur Wart zum Bezirk Wildberg kommt mit dem Vorbehalt, dem Vecw. Aktuar Mutschler, Wildberg, bei dem nunmehr geringeren Geschäftsanfall anderwärtige Aufgaben zuzuweisen.
819.
Besoldungssatzung der Amtskörperschaft.
Die Amtsversammlung gibt, ihr Einverständnis zu dem Beschluß des Bezirksrats
1. vom 23. Oktober 1922 — 8 15—betr. die Änderung der Satzung in 8 2 (Krankenhausarzt);
2. vom 20. März 1923 — 8 22 — betr. Besoldungsdienstalter des Oberamtssparkassiers Killinger und des
Berw. Aktuars Mutschler;
3. vom 26. April 1923 — D17 —betr. das Besoldungsöienstalter des Oberamtsgeometers Maurer;
4. vom 26. April 1923 — 8 18 — betr. das Besoldungsdienstalter und die Vorrückung des Verwalters
Rieger.
8 20 .
Bezirkssatzung über die für die Inanspruchnahme der Oberamtsgeometsr zu erhebenden Berwaltungsgebühren.
Die Amtsversammlung erteilt ihre Zustimmung zu der vom Bezirksrat am 18. November 1922 beschlossenen Bezirkssatzung obigen Betreffs.
8 21 .
Dienstaufwandsentschädigung der Oberamtsbaumeister, Oberamtsgeometer und Ber-
waltungsaktuare.
Zu folgenden Beschlüssen des BezirkKrats gibt die Amtsversammlung ihre
Zustimmung:
1. vom 27. Juni 1922 betr. die Kanzleiaufwandsentschädigung der Berwaltungsaktuare vom 1. April
1921 ab.
2. vom 1. Februar 1923 betr. Kanzleiaufwanösentschädigung der Oberamtsbaumeister und Berw. Aktua
re 1. Oktober 1922;
3. vom 20. März 1923 betr. die Dienstaufwandsentschädigung der Oberamtsbaumeister, Berwaltungsak
tuare und Oberamtsgeometer ab 1. Januar 1923;
4. vom 26. April 1923 betr. Dienstaufwandsentschädigung der Oberamtsgeometer für den Zeitraum vom
1. Oktober bis 31. Dezember 1922.
8 22 .
Dienstbezüge der OberamLsgometer.
Der Beschluß des Bezirksrats vom 18. November 1922, wonach die Oberamtsgeometer ab 1. Juli 1922 in die Bezüge nach dem Körp. Besold. Gesetz eingewiesen, ihr Besoldungsdienstalter festgesetzt und die Entschädigungen für Dienstaufwand sowie für die von ihnen zu stellenden notwendigen Meßinstrumente geregelt wurden, werden
gutgeh eißen.
8 23.
Änderungen im Dienstbetrieb der Oberamtssparkasse und Wahl eines dritten Beamten.
Die Entwicklung der Sparkasse, besonders des Giroverkehrs, hat den weiteren Ausbau der bestehenden Einrichtungen und eine neue Geschäftseinteilung notwendig gemacht.
Den Vorschlägen des Württ. Sparkassen-Giroverbands entsprechend hat der Bezirksrat
beantragt,
1. eine dritte Beamtenstelle zu schaffen und demgemäß den Angestellten Bulmer unter Einreihung in die Gruppe VlI Stufe 2 der Besoldungsordnung ab 1. April 1923 beamtenrechtlich anzustellen;
2. den bisherigen Gegenrechner Ott auf die Stelle des Kassiers und Belastung in der Gehaltsgruppe VIII als zweiten Beamten vorrücken zu lassen;
3. den bisherigen Kassier Killinger zum Sparkassendirektor zu ernennen;
4. die Sicherheitsleistung des künftigen Gegenrechners auf: 10000 Mk. festzusetzen;
5. dem bisherigen Gegenrechner und nunmehrigen Kassier O t t anheimzugeben, seine Sicherheitsleistung auf: 10000 Mk. zu ergänzen und für den Fall, daß er geneigt wäre, die ganze Sicherheit durch Verpfändung einer Spareinlage zu leisten, die bisherige Sicherheitsleistung durch Verpfändung von Grundstücken freizugeben;
6. die Besoldungssatzung der Amtskörperschaft in der Weise zu ergänzen, daß in Gruppe VII die Worte ausgenommen werden: „der dritte Beamte der Oberamtssparkasse", in Gruppe VIII Iiff.6 an Stelle des Wortes „Gegenrechner" die Worte gesetzt werden: „der zweite Beamte" in Gruppe VIII bei Iiff. 2 und Gruppe IX bei Iiff. 2 an Stelle des Wortes „Oberamtssparkassier" die Worte gesetzt werden: „der erste Beamte der Oberamtssparkasse", ferner in der Fußbemerkung zu 82 die Iiff. VII gestrichen wird.
Beschluß: