8 7.
Regelung der Gehalrsverhältniffe des Oberamtsbaumwarts.
Auf Grund des Beschlusses der Amts Versammlung vom 17. Dezember 1921 und des Bezirksrats vom 27. Februar 1922 ist Obsramtsbaumwart Walz zunächst probeweise auf ein Jahr angestellt worden. Derselbe hat um endgültge Regelung seiner Anstellungsverhältnisse gebeten.
Die von Freudenstadt ausgegangene Anregung der gemeinsamen Anstellung eines Ober- amtsbaumwarts ist in der Amtsversammlung Freudenstadt vom 28. März gescheitert.
Entsprechend dem Beschluß des Bezirksrats vom 20. März 1923 wird nun von derAmts- versammlung
beschlossen:
den Oberamtsbaumwart Walz mit Wirkung vom 1. März 1923 privatrechtlich anzustellen und ihn nach Gehaltsgruppe V Stufe 1 unter Zugrundelegung einer Inanspruchnahme von 40° , zu belohnen.
8 8 .
Unfallmeldestelle Wildberg.
Der Beschluß des Bezirksrats vom 1. Februar d. Is.
„der Stadtgemeinde Wildberg ab 1. Januar 1923 die Hälfte des Aufwands aus ihre Un- sallmeldestelle mit 3 000 Mk. auf die Amtskörperschaft zu übernehmen" wird von der Amtsversammlung zum
Beschluß
erhoben.
8 9.
Änderung der Bezirksseuerlöschordnung.
Die Amtsversammlung erteilt ihre Zustimmung zu dem eingeschobenen § 12u der Be- zirksfeuerlöschvrdnung, welcher lautet:
„Die Kosten für Entsendung der Krastfahrspritze nach Gemeinden des Oberamtsbezirks Nagold trägt die Amtskörperschaft.
Für Brandhilfeleistung der Kraftfahrspritze in Gemeinden anderer Bezirke sind der Amtskörperschaft Nagold die Kosten zu ersetzen."
8 10.
Beitrag zur Krastfahrfpritze.
Der Beschluß des Bezirksrats vom 1. Februar ds. Is. wird einstimmig
angenommen.
811-
Krafipostlinie Nagold — Haiterbach.
Der Beschluß des Bezirksrats vom 27. Februar d. Is. - s. ,36 Iiff. 1 —wird unter Len obwaltenden Verhältnissen
genehmigt.
812 .
Gefchirrgeld der Strahenwärter.
Entsprechend dem Antrag des Bezirksrats vom 20.März d. I. wird
beschlossen:
1. das Geschirrgeld der Straßenwärter für das Rechnungsjahr 1922 auf 5 000 Mk. zu erhöhen;
2. Len Bezirksrat zu ermächtigen, die Bergütung für das Geschirrgeld den jeweilgen Teurungsverhälnis- sen entsprechend namens der Amtskörperschaft festzusetzen.
813 -
Kommission für Wohnungsabgabesachen.
In die zufolge Ministerialerlasses vom 3. Februar 1923 W. A. Nr.l 222, betreffend die Verwaltung der Wohnungsabgabe, zu bildende besondere Kommission werden durch Zuruf bestimmt:
1. der Oberamtsvorstand als Vorsitzender,
2. der Oberamtspfleger,
3. die beiden Oberamtsbaumeister je für ihren Bezirk,
sodann weiter auf besonderen Antrag aus der Mitte der Amtsversammlung:
4. Stadtschultheiß Maier. Nagold,
5. Schultheiß Schmid, Rohrdorf.
8
Gebühren der beamteten Gebäudebrandversicherungs-Schätzer.
Der Bezirksratsbeschluß vom 20. März b. Is. wird von der Amtsversamnlung auch ihrerseits zum
Beschluß
erhoben.
8 is-
Herabsetzung des Rabatts der Bezirksamtsblätter für amtliche Bekanntmachungen.
Dem Gesuch der Verleger der beiden Bezirksamtsblätter um Herabsetzung des Rabatts für die amtlichen Bekanntmachungen von 50 auf 25 v. tz. wird entsprechend dem Beschluß des Bezirksrats vom 1. Februar d. Is. mit Wirkung vom 1. Januar 1923
entsprochen.
816-
Tuberkulosebek ämpfung.
Jur Bekämpfung der Tuberkulose hat die Amtsversammlung seither 10000 Mk. zur Verfügung gestellt. Die Versammlung ist einmütig der Ansicht, daß dieser Betrag bedeutend erhöht werden muffe, falls etwas Brauchbares geleistet werben könne.
Als Ergebnis der eingehenden Beratung wird
beschlossen:
100000 Mk. für vorbeugende Maßnahmen in den Voranschlag der Amtskörperschaft von 1923 einzustellen.