Der Bezirksrat beantragt mit Beschluß vom 24. Okt. 1914, um den in Betracht kommenden Angestellten eine zureichende Krankenfürsorge sicherzustellen und von den Lasten der Krankenversicherung befreit zu werden, diese Gewährleistung zu übernehmen.

Die Amtsversammlung erhebt diesen Antrag zum Beschluß.

8 17.

Durch Art. 38 des Körperschaftspeusionsgesetzes ist den Körperschaften die Verpflichtung auferlegt, die einem Mit­glied der Pensionskasse, für das die Kasse die Beiträge zur Versicherungsanstalt getragen hat, zukommende Alters-, Invaliden- oder Krankenrente in gleicher Höhe an die Pensionskasse abzufllhren; die Körperschaft ist hingegen be­rechtigt, diese Beträge an den Dienstbezügen des betr. Angestellten in Abzug zu bringen.

Da z. Zt. nur ältere Straßenwärter in Betracht kommen, deren Einkommensverhältnisse ohnedies bescheiden seien, hat der Bezirksrat am 6. März 1915 beschlossen, von dem der Amtskörperschaft nach Art. 38 Abs. 1 des Körperschaftspensionsgesetzes zustehenden Recht vorläufig keinen Gebrauch zu machen.

Die Amtsversammlung

beschließt:

mit dem Beschluß des Bezirksrats sich einverstanden zu erklären.

8 18 -

Auf das Gesuch des Bezirkswohltätigkeits-Bereins Nagold um Berwilligung eines fortlaufenden Beitrags aus Mitteln der Amtskörperschaft hat der Bezirksrat durch Beschluß vom 6. ds. Mts. den Antrag gestellt, dem Bc- zirkswohltätigkeitsverein einen fortlaufenden Jahresbeitrag von 200 .F, erstmals 1915, zu oerwilligen, ferner, eine Er­höhung desselben in Aussicht zu stellen, jedoch sich vorzu­behalten, den seitherigen Beitrag an den evang. Erziehungs­verein mit jährl. 400 entsprechend zu kürzen und weitere Verhandlungen hierüber, insbesondere über die Verschmelz­ung dieser beiden Vereine, zu pflegen.

Die Amtsversammlung ist damit einverstanden.

8 19-

Das Bezirksamtsblatt ist durch den Krieg mit amtlichen Bekanntmachungen in außergewöhnlichem Maße belastet.

Einer Anregung des K. Ministeriums des Innern und einer Eingabe des Verlegers des Amtsblattes, Buchdruckerei- besitzer Iaiser hier, zufolge, hat der Bezirksrat unterm 6. ds. Mts. folgende Anträge gestellt:

1. dem Verleger des Bezirksamtsblattes für die Kriegs­jahre (Kalenderjahre) 1914 und 1915 je eine beson­dere Entschädigung von 200 ^ neben der seitherigen Vergütung von 200 .F zu bewilligen,

2. dessen Auslagen (Selbstkosten) für Beilagen zum Amts­blatt (zur Zeit mit 132 50 ^) auf die Amts­

körperschaftskasse zu übernehmen und sich vorzubehalten, diese Kosten bei der zuständigen Behörde zum Ersatz anzumelden.

Die Amtsversammlung erhebt diese Anträge zum

Beschluß.

8 20 .

Die Amtsvergleichungskosten vom Kalenderjahr 1914 werden im geprüften Betrag von 1130 59 ^>, nämlich:

249 .F 30 Feuerlöschkosten (gewöhn!. Brandfälle), 33 ^ 14 ^ von Waldbränden,

6 .F 20 ^ Friedens-Quartierkosten,

841 95 Kriegsquartierkosten,

anerkannt.