8 21 .
Der Voranschlag der Amtskörperschaft für das Rechnungsjahr 1915 wird ovrgetragen.
Unter Berücksichtigung der heute gefaßten Beschlüsse
berechnen sich
die Einnahmen auf. 72 600
„ Ausgaben „. 175 776 „
und der Abmangel auf . . 106176 ^
Nach Beratung wird dem Antrag des Bezirksrats entsprechend
beschlossen:
1. den Voranschlag zu genehmigen,
2. zur Deckung des Abmangels eine Amtskörperschaftsumlage von 100000 .F zu erheben und den restlichen Betrag mit 3176 ^ den vorhandenen Restmitteln zu entnehmen.
8 22 .
In Beziehung auf die Brot- und Mehlversorgung werden die Beschlüsse des Bezirksrats zur Uebernahme der Selbstwirtschaft gutgeheißeu.
Es werden sodann noch verschiedene Einzelfragen und Wünsche zur Sache erörtert.
Im übrigen wird dem Bezirksrat Ermächtigung erteilt, die nötigen Vorkehrungen zu treffen.
8 23.
Entsprechend dem Antrag des Bezirksrats vom 6. ds. Mts. wird in Ergänzung eines früheren Beschlusses einstimmig
beschlossen:
die nach der Minist.-Verfügung über die Wohmmgsanfsicht vom 21. Mai 1901, Reg.-Bl. S. 130, den Gemeinden obliegende Aufgabe der Durchführung der Wohnungsaufsicht den Gemeinden abzunehmen und sie auf die Amtskörperschaft zu übernehmen.
8 24.
Das Oberamt übergibt die Rechnung der Oberamtssparkaffe für 1913 zur Abhör.
Entsprechend dem Antrag des Bezirksrats wird in Abwesenheit des Oberamtssparkassiers
beschlossen:
die genannte Rechnung anzuerkennen und dem Rechner Entlastung zu erteilen, mit dem Vorbehalt, daß bei dem noch vorzunehmenden Kassensturz init Nachrechnung nebst Prüfung der Kapitalurkunden keine erheblichen Anstände sich ergeben und auch während der 14tägigen Auflegungsfrist keine Einwendungen gegen die Rechnung erhoben werden.
8 25.
Nachdem der zum Rechnungssachverständigen der Oberamtssparkaffe bestellte Oberamts-Assistent Lutz infolge seiner Abberufung zum Oberamt Herrenberg voraussichtlich längere Zeit verhindert sein wird, die ihm bezw. dem jeweiligen oberamtlichen Revisionsbcamten übertragenen Geschäfte zu besorgen und dessen Stelle während der Darier des Kriegs noch weiterhin unbesetzt bleiben dürfte, ist ein Stellvertreter zu bestellen.
Als solcher wird dem Vorschlag des Bezirksrats folgend Schultheiß Kern in Gültlingen aufgestellt.
Die durch Amtsvers.-Beschluß vom 13. Juni 1914 tz 12 festgesetzte Belohnung bleibt unverändert.
8 26.
Das Gesetz, betreffend die Sicherung der Leistungsfähigkeit der Krankenkassen vom 4. Angust 1914, R.-G.- Bl. S. 337, bestimmt in tz 3, daß für die Dauer des