sparkasse bis zum Betrag von 250000 .A gegen 4 V- °/o ige Verzinsung zu entnehmen, soweit dies ohne Kündigung von Darlehen und Schuldaufnahme ihrer­seits möglich ist;

3. die Restsumme iin Wege einer sonstigen Schuldauf­nahme zu beschaffen:

4. die Rückzahlung dieser Schulden auf den Zeitpunkt festzulegen, der für Gewährung der Entschädigung aus Reichsmitteln bestimmt werden wird:

5. für den Fall, daß das Reich nicht vollen Ersatz leisten sollte, sich weitere Beschlußfassung vorzubehalten.

Die Amtsversammlung

beschließt:

1. den Beschlüssen des Bczirksrats beizutreten,

2. die Genehmigung der K. Kreisregierung nachzusuchen,

3. den Bezirksrat zu ermächtigen, nötigenfalls weitere Verhandlungen zu führen, namentlich auch im Sinne einer etwa möglich werdenden Erweiterung der Geldabgabe durch die Oberamtssparkasse.

8 12 .

Die Stelle des 2. hauptamtlichen Berwaltungs- aktuars mit dem Sitz in Altensteig ist durch den Tod des Verw.-Aktuars Schumacher, der am 6. April d. I. im Kriege gefallen ist, zur Erledigung gekommen.

Als Stellvertreter und nachmaliger Amtsverweser wurde vom Bezirksrat am 12. Dezbr. 1914/8. Mai 1915

Sparkassier (gepr. Berw.-Kand.) Walz in Altensteig aufgestellt.

Bezüglich der Wiederbesetzung der Stelle hat sich der Bezirksrat dahin ausgesprochen, daß ein Anlaß M als­baldigen Neubesetzung nicht oorliege, sofern Sparkassier Walz in der Lage sein werde, die Amtsverweserei auf längere Zeitdauer beizubehalten. Diese Annahme wurde durch eine Erklärung des Letzteren bestätigt.

Mit Rücksicht auf die gegenwärtigen Zeitoerhältnisse beantragt deshalb der Bezirksrat,

die Neubesetzung der erledigten Verwaltungsaktuarsstelle vorläufig zurückzustellen.

Die Dienstbezüge des Stellvertreters bezw. Amtsoer- wesers sollen in der Weise festgesetzt werden, daß ihm die entsprechenden Raten aus dem für die Berwaltungs- aktuare i. H. bestimmten Anfangsgehalt von 2400 ^ und der Dienstaufwandsentschädigung von 600 zukom­men und die Vergütungen der Gemeinden an die Amts­körperschaftskasse hienach unverändert bleiben.

Die Amtsoersammlung

beschließt:

den Anträgen des Bezirksrats zuzustimmen.

8 13-

Der Bezirk des Berwaltungsaktuars Stadtpfleger Lenz in Nagold ändert sich durch das Ausscheiden der Gemeinde Walddorf, deren jetziger (geprüfter) Ortsvorsteher die Berwaltungsgeschäfte zur Selbstbesorgung auf 1. April 1915 übernommen hat.

Der Antrag auf Befreiung von der ferneren Entrichtung der an die Amtskörperschaftskasse zn leistenden Vergütung wurde vom Gemeinderat am 18./22. Sept. 1914 bei dem Oberamt gestellt.

Vom Bezirksrat ist hierauf am 24. Oktober 1914 mit Vorbehalt der Zustimmung der Amtsversammlung beschlossen worden:

1. die Gemeinde Walddorf von der Entrichtung der gemäß Art. 143 Abs. 3 der G.-O. zu leistenden Vergütungen mit Wirkung vom 1. April 1915 ab zu entbinden;